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Onlinebörse für Vermietungen : San Francisco erlaubt und reguliert Airbnb

Nun ist AirBnB auch in San Francisco legal. Bild: AFP

Die beliebte Online-Plattform, die auf der ganzen Welt Privaträume an Reisende vermittelt, ist nun auch in ihrer Heimatstadt legal. Allerdings gibt es Regeln.

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          Die Online-Plattform Airbnb, die mit der Vermittlung von Privaträumen an Reisende auf der ganzen Welt stürmisch wächst, darf sechs Jahre nach ihrer Gründung in ihrer Heimatstadt San Francisco nun auch legal dem Vermittlungsgeschäft nachgehen. Der Rat der kalifornischen Stadt hat beschlossen, das Angebot, das ein Musterbeispiel für die sogenannte „Sharing-Economy“ geworden ist, einerseits zu legalisieren, andererseits aber auch zu regulieren.

          Carsten Knop
          Herausgeber.

          Die wichtigste Einschränkung ist, dass die privaten Vermieter ihre Wohnungen nur noch 90 Tage im Jahr an Dritte vermitteln dürfen, wenn sie in dieser Zeit dort selbst nicht anwesend sind. Dahinter steht nicht nur die Sorge, dass Airbnb der etablierten Hotellerie in der Stadt Konkurrenz macht, sondern auch, dass die Vermietungstätigkeit dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in San Francisco nicht zu viel Raum für reguläre Dauervermietungen entziehen darf.

          Airbnb bietet über seine Vermieter Unterkünfte in allen Preisklassen in mehr als 34.000 Städten und 190 Ländern an. „Mit unserer ständig wachsenden Zahl von Nutzern ist Airbnb der einfachste Weg, mit deinem freien Wohnraum Geld zu verdienen und ihn Millionen von Menschen vorzustellen“, heißt es in der Eigenwerbung des Unternehmens. Tatsächlich sind die Hürden der Registrierung für Wohnungsanbieter sehr niedrig. Airbnb selbst finanziert sich über eine Servicegebühr, die Gastgeber (3 Prozent) und Gast (6 bis 12 Prozent) zu unterschiedlichen Teilen zahlen. Airbnb spricht von mehr als 800.000 Unterkünften, die über die Plattform angeboten werden, und mehr als 20 Millionen Gästen, welche die Angebote schon in Anspruch genommen haben.

          In Deutschland gehen die Städte unterschiedlich mit Airbnb um: In Hamburg dürfen private Gelegenheitsanbieter mit Hauptwohnsitz in dem Objekt dieses auch vermieten. In Berlin dagegen gilt seit Mai ein sogenanntes Zweckentfremdungs-Verbot. Seitdem muss in den Bezirken die Erlaubnis für eine Vermietung als Ferienwohnung eingeholt werden. Unklar ist aber, ob kleine Privatanbieter so behandelt werden wie gewerbliche Anbieter.

          In San Francisco wiederum wurde in einem zweiten wichtigen Punkt der Regulierung die Schaffung eines öffentlichen Registers beschlossen, in das sich die Gastgeber eintragen lassen müssen. Hierfür fällt künftig eine Gebühr von 50 Dollar an, zugleich muss zugesichert werden, dass die 90-Tage-Grenze für die Vermietungsdauer eingehalten wird. Gezahlt werden müssen zudem die in der Stadt ohnehin anfallenden Hotelsteuern, die auch die klassischen Wettbewerber von Airbnb zu zahlen hätten. Die Vermieter – und nicht etwa Airbnb – sind für die Überwachung zuständig, dass diese Grenze auch eingehalten wird und haben das durch eine entsprechende Buchführung zu dokumentieren. Einige weitere Regelungen betreffen Klagerechte und den Umgang mit Wohnungen, in denen die Mieten von der Stadt oder dem Staat kontrolliert werden.

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