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Gesundheitsdaten : Die richtige Werbung für Kranke

  • -Aktualisiert am

In der Universitätsklinik in Miami Bild: AFP

Siemens hat ein neues Geschäftsmodel entwickelt: Eine Software soll gezielt Werbung organisieren, die sich an Krankenhauspatienten richtet - auf dem Bildschirm oder auf dem Essenstablett. In Amerika.

          4 Min.

          Datenschützer in Deutschland gehen auf die Barrikaden, wenn die Rede vom „gläsernen Patienten“ ist. Die Proteste wollen nicht verhallen. Doch seit knapp drei Monaten gibt es sie nun: die elektronische Gesundheitskarte (EGK), die einst von der rot-grünen Regierungskoalition für Anfang des Jahres 2006 angedacht war, von der anschließenden großen Koalition aus CDU/CSU und SPD weiter verfolgt wurde und dennoch lange nicht funktionieren sollte.

          Dabei unterscheidet sich die aktuelle Plastikkarte kaum von der bisherigen Gesundheitskarte; einmal abgesehen von einem Chip und einem Foto des Krankenversicherten. Die EGK speichert ebenso wenig die Blutgruppe für den Notfall wie bereits verschriebene Rezepte oder Unverträglichkeiten mit Medikamenten. Die Innovation besteht darin, dass die Stammdaten des Nutzers besser aktualisiert werden können.

          Aus Sicht der Amerikaner ist das schlicht Steinzeit: In den Vereinigten Staaten geht man recht offen mit Patientendaten um. Das hat Robert Neff auf eine Idee gebracht. Unter seiner Federführung ist eine Software entwickelt worden, die elektronisch gespeicherte (und in Deutschland eher sensibel und vertraulich behandelte) Informationen über Patienten für Werbezwecke zu nutzen.

          Patent US 2013/0339052 A1

          Neff arbeitet als Produktmanager für die Medizintechniksparte von Siemens in den Vereinigten Staaten. Personenbezogene Krankendaten, so die Vorstellung, sollen mit medizinischen Angeboten wie Medikamenten oder Heilverfahren abgeglichen und beworben werden.

          Das kann nach der Vorstellung des Erfinders zum Beispiel mittels einer Werbefläche auf den Entlassungsunterlagen des Krankenhauses geschehen. Oder indem auf dem Bildschirm im Krankenzimmer während einer Werbeunterbrechung des Kabelfernsehens ein Mittel gegen Diabetes beworben wird. Auf Patienten „zugeschnittene Informationen“ könnten sich auch in einer Broschüre oder auf einem Informationsblatt wiederfinden. Besser noch: Das Tablett mit dem dargereichten Essen ist mit einer Serviette drapiert, die die Tablette im Kampf gegen Bluthochdruck anpreist.

          Siemens Medical Solutions USA Inc. hat diese Software unter dem Zeichen US 2013/0339052 A1 in den Vereinigten Staaten als Patent angemeldet. Das System würde Gesundheitsdaten nutzen, um die richtige Behandlung zu bestimmen, heißt es in dem Patentantrag. Gezielte Werbung oder Informationen über den Umgang mit der Krankheit könnten dann über verschiedene Kommunikationswege innerhalb eines Krankenhauses verfügbar gemacht werden. Ein automatisches System würde die wichtigen relevante Daten für den Patienten herausfiltern: Daten zur Person, Ergebnisse von Labortests, Beobachtungen und Diagnosen der Ärzte, auch erworben aus elektronischen Patientenberichten.

          Auch ein Modell für Deutschland?

          Bis Siemens das Patent bekommt und es umsetzt, wird allerdings noch viel Zeit vergehen. Siemens selbst macht denn auch über das im Patentantrag dargestellte hinaus keine weiteren Angaben. Eben weil der Patentprozess läuft und Anwälte im Spiel sind und also Vorsicht geboten ist, besonders in Amerika.

          Soviel ist allerdings klar: Das Geschäftsmodell scheint vielversprechend. Denn Streuverluste von im Gesundheitswesen agierenden Unternehmen sind so nahezu ausgeschlossen, was lukrativ ist für Werbeindustrie, Gesundheitsbrache, Pharmakonzerne, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen gleichermaßen. Bisher hatten kommerzielle Botschaften den Charakter von Fernsehwerbung für Gesundheitsprodukte - mit einer infolgedessen zu breiten und darum weitgehend verpuffenden Wirkung.

          Klar ist aber auch: Bisher scheint es eher unwahrscheinlich, dass das Modell auch in Deutschland funktionieren könnte. Denn Patienteninformationen haben in Amerika einen anderen Stellenwert als hierzulande. Die elektronische Patientenakte liegt in den Händen des Arztes oder Krankenhauses einerseits und beim Patienten andererseits. Datenschutz? Die Amerikaner gehen da ganz pragmatisch heran - Befunde, Röntgenbilder, Rezepte, wichtige Informationen etwa über Unverträglichkeiten werden gesammelt und sind Ärzten verfügbar.

          Außerdem ziehen Amerikaner berufsbedingt vergleichsweise oft um - und die Krankheitsakte zieht mit. So müssen etwa nach einem Arztwechsel nicht noch einmal Röntgenaufnahmen gemacht werden, hat der neue behandelnde Arzt sofort Informationen über Befund und Zustand seines neuen Patienten.

          Österreich und Frankreich denkbar

          Dafür war eigentlich einmal auch die elektronische Gesundheitskarte in Deutschland gedacht. Doch die Furcht des Einzelnen vor dem gläsernen Patienten ist groß – auch die mancher Ärzte und Krankenhäuser vielleicht, eine lückenlose Dokumentation könnte Behandlungsfehler aufdecken. Deswegen bleiben die Widerstände groß: In der Politik, in den Krankenkassen, unter Ärzten und eben unter den Patienten.

          In Europa gibt es aber durchaus Länder, in denen das Siemens-Modell auf fruchtbaren Boden fallen könnte. In Frankreich gibt es die „Carte Vitale“, eine Smartcard für die elektronische Kommunikation. Der Patient entscheidet, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf sie haben soll. Die Karte öffnet den Zugang auf die elektronische Patientenakte, die von Ärzten abgerufen werden kann.

          Unter Experten gilt aber Österreich in Sachen „eCard“ als das Land auf dem Kontinent mit den größten Fortschritten im Datensammeln. Bei aller Kritik und datenschutzrechtlichen Bedenken setzt sich die Gesundheitskarte und die elektronische Gesundheitsakte (Elga) im hohen Tempo durch. Die „eCard“ ist der Schlüssel zu den Daten, die dezentral gespeichert, über das staatlich kontrollierte Internetportal aber virtuell vernetzt wird. Die Daten bleiben also in den Krankenhäusern oder bei den Ärzten.

          Vom Jahr 2015 an wird das System noch enger miteinander verbunden, indem schrittweise Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Apotheken vernetzt werden müssen. Einen Trost für die Gegner der Sammelwut gibt es allerdings: Die Patienten können per Widerspruch die Teilnahme am System ablehnen. Die seit Anfang dieses Jahres eingeräumte Widerspruchsmöglichkeit haben bislang rund 140.000 Krankenversicherte genutzt.

          Der Zuspruch in Österreich scheint dennoch hoch zu sein. Die im Jahr 2005 eingeführte „eCard“, die zunächst nur Grunddaten des Krankenversicherten und im Verlauf ständig mit weiteren Funktionen ausgestattet worden ist, hat es mittlerweile zur „Bürgerkarte“ gebracht. Über den Gesundheitsbereich hinaus kann sie für Anwendungen in elektronischen Verwaltungsverfahren aufgerüstet werden und gar als amtliches Ausweis-Dokument dienen. Auch ein mögliches Betätigungsfeld für die Innovation des Robert Neff.

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