Leistungsschutzrecht : Spanien plant eine „Google-Steuer“
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Spanische Zeitungsverleger wollen sich schützen. Bild: AFP
Die spanische Regierung will geistiges Eigentum besser schützen: Suchmaschinen-Betreiber sollen Autoren und Verlagen „angemessen vergüten“ für verbreitete Texte.
In Anlehnung an das deutsche Vorbild plant jetzt auch Spanien eine „Google-Steuer“. Die Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy beschloss zum Wochenende eine Reform des Gesetzes zum Schutz geistigen Eigentums, welche Suchmaschinenbetreiber verpflichten soll, den Autoren und Zeitungsverlagen eine „angemessene Vergütung“ für verbreitete Texte zu bezahlen. Die Vergütung wurde noch nicht spezifiziert.
Die Gesetzesvorlage, die jetzt vom Parlament beraten werden wird, will jedoch einen neuen Rahmen setzen, um die „Textpiraterie“ wirkungsvoller zu bekämpfen. So sollen Google und andere Betreiber ohne vorherige Genehmigung kleinere Textausschnitte zitieren dürfen, dafür aber bezahlen. Die Reform sieht ferner vor, dass die Betreiber nicht bilateral mit den einzelnen Medien sondern mit den Organisationen zur Vertretung der Urheberrechte über die Einzelheiten verhandeln sollen. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro geahndet werden können.
Die spanischen Zeitungsverleger sprachen in einer ersten Reaktion zustimmend von dem „wichtigsten Schritt zum Schutz der Presse“. Die Suchmaschinenbetreiber wehren sich hingegen, für kleinere Passagen zu bezahlen und weisen auf einen „Werbeffekt“ ihrer Veröffentlichungen für die Urheber hin.
In Deutschland hatte im Frühjahr 2013 der Bundestag ein Leistungsschutzrecht installiert. Hierzulande gibt es Verlagen die Möglichkeit, für die Verwendung ihrer Texte im Internet Lizenzgebühren zu verlangen. Es ist ein Verwertungsrecht, wie man es aus der Musikbranche kennt. Es wurde von Verlagen massiv gefordert, zugleich aber massiv bekämpft von einer breiten Lobby von Verbänden und Unternehmen.
Der ursprüngliche deutsche Entwurf war zuletzt in einem entscheidenden Punkt noch zugunsten von Google und anderen Suchmaschinenbetreibern entschärft worden: Suchmaschinen dürfen demnach „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ nutzen, ohne den Verlagen Vergütungen zahlen zu müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass andernfalls das Grundrecht auf Information eingeschränkt worden wäre.