iPhone : Gericht verbietet Werbung der Telekom
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Ein Wettbewerber hatte gegen die iPhone-Werbung geklagt Bild: AP
Das Hamburger Landgericht hat die Werbung der Telekom für das Apple-Handy iPhone verboten. Der iPhone-Tarif „Complete“ darf nicht mehr mit der Aussage „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ beworben werden, befanden die Richter.
Das Hamburger Landgericht hat die Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy iPhone verboten. So dürfe der iPhone-Tarif „Complete“ nicht mehr mit „freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ beworben werden, befand das Gericht. Es folgte damit einem Antrag des Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters Indigo Networks (“Sipgate“).
Indigo hatte erfolgreich moniert, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Daten-Volumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.
„Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar“, argumentierte Indigo.