Impressum auf Xing : Ein Gespräch mit dem Abmahn-Anwalt
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Karriere-Netzwerk Xing in seiner mobilen Version Bild: dpa
Ein Stuttgarter Rechtsanwalt geht wegen Xing gegen mehrere Kollegen vor: Er beklagt, dass sie kein Impressum zeigen. Gegenüber FAZ.NET begründet er die Abmahnungen.
Brauchen Freiberufler und Gewerbetreibende jetzt auch im Business-Netzwerk Xing ein Impressum? Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim bei Stuttgart meint: Ja. Dass er deshalb juristisch gegen mehrere Berufskollegen vorgeht, hat Furcht vor einer neuen Abmahnwelle ausgelöst.
Auch FAZ.NET fragte seine Leser: „Sind Sie auch schon abgemahnt worden?“ Die reagierten mit Kommentaren wie: „Wenigstens hackt hier mal eine Krähe nach den anderen.“ Und: Angesichts solcher „Abzocke“ solle man mit den Rechtsanwälten die Straße pflastern. „Was gibt es da zu überlegen“, konterte ein anderer: „Auch Geschäftsleute brauchen ein Impressum!“
Winter, der auf Xing ein opulentes Impressum eingerichtet hat (das sich auch Nicht-Mitglieder ansehen können), wundert sich über die Aufregung. „Ich trete keine Abmahnwelle los“, versicherte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Ich habe nur gezielt einige wenige Kollegen abgemahnt, die sich als Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet bezeichnen – aber auf Xing nicht das vorgeschriebene Impressum veröffentlicht haben.“
„Jeden Tag auf dem Prüfstand“
Der gemütliche Advokat, der im Netz auch unter Adressen wie „Führerscheinretter“ auftritt, meint: „Ich selbst stehe auch Tag für Tag auf dem Prüfstand.“ Er habe einen nicht unerheblichen Aufwand betrieben, um alle seine Internetauftritte den geltenden Gesetzen („Die ich nicht gemacht habe!“) und der aktuellen Rechtsprechung anzupassen.
Winters Plädoyer in eigener Sache: „Insoweit darf ich zu Recht davon ausgehen, dass nach dem Grundsatz: ,Gleiches Recht für alle‘ sich gerade selbsternannte Spezialisten nicht darüber hinwegsetzen.“ Das Netzwerk Xing möchte Winter aber nicht mehr missen: „Ich habe darüber interessante Geschäftskontakte geknüpft und meinen Umsatz gesteigert.“
Zu den abgemahnten Roben-Trägern gehört Carsten Ulbricht aus der Stuttgarter Kanzlei Bartsch. Winter hat ihm mitgeteilt, dass er eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt habe; Ulbricht hat deshalb vorsorglich am Gericht eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt und wird voraussichtlich auch noch eine „negative Feststellungsklage“ einreichen. Von einem Urteil erwarte er sich eine Signalwirkung, sagte er der F.A.Z.
Schließlich gebe es im Internet eine Vielzahl von Medien, für die sich gleichfalls die Frage stellt, ob sie ein „selbständiges Telemedium“ sind – und deshalb nach Paragraph 5 des Telemediengesetzes ein Impressum haben müssen. Ulbrichts Verdacht: Der abmahnende Anwalt könnte auf Publicity bedacht sein und ein Musterverfahren anstreben, um anschließend in größerem Maßstab Mahnbriefe zu verschicken.
Eine ähnliche deutsche Vorschrift gibt es auch in der „Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung“ (DL-InfoV) aus dem Jahr 2010 - und diese wiederum geht auf die EU-Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt zurück.
Streit lässt sich nicht vermeiden
Post aus Kornwestheim hat auch der Berliner Anwalt Thomas Schwenke bekommen. Auf Xing hält er ein Impressum nicht für nötig - im sozialen Netzwerk Facebook dagegen schon. Denn die dortigen Profile ähnelten sehr stark einer eigenständigen Webseite. Dies hat auch das Landgericht Aschaffenburg vor zwei Jahren schon entschieden. Es sah im fehlenden Impressum eines Infoportal-Betreibers auf Facebook zugleich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (Az.: 2 HK O 54/11). Genauso urteilte vor einem Jahr im Streit zwischen zwei Schlüsseldiensten das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-20 U 75/13).
Der Forderung des baden-württembergischen Paragraphenkünstlers, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, will Schwenke sich nicht beugen. Vorsichtshalber rät er aber auch Xing-Nutzern dazu, dort die Standardangaben einzutragen: Jede Abmahnung koste schließlich Ärger, Zeit und Geld, sagte er in einem Interview mit „Legal Tribune Online“. Auch er argwöhnt, dass die vier Fälle, von denen er – einschließlich seinem eigenen – erfahren hat, ein „Testballon“ sein könnten. Der Streit lässt sich jedenfalls leicht vermeiden, wie auch sein Kollege Ulbricht sagt: Unten auf der Xing-Profilseite findet sich in Mini-Schrift die Funktion „Impressum bearbeiten“.