Tausende Anträge bei Google : Löschen oder nicht löschen?
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Zur Prüfung werden eine Reihe von Faktoren berücksichtigt
Bei der Prüfung, was im Interesse der Öffentlichkeit steht, berücksichtigen wir eine Reihe von Faktoren. Beziehen sich die Informationen auf einen Politiker, einen Prominenten oder eine andere Person des öffentlichen Interesses? Stammt die Information aus einer seriösen Nachrichtenquelle, und wie aktuell ist sie? Handelt es sich um eine politische Äußerung? Handelt es sich um nicht standesgerechtes Verhalten, das eventuell von Interesse für Konsumenten sein könnte? Geht es um strafrechtliche Verurteilungen, die noch nicht verbüßt wurden? Wurde die Information von einer Regierung veröffentlicht? Das sind in jedem Fall schwierige Abwägungen.
Wir bemühen uns zudem, darüber zu informieren, wenn man bei Suchanfragen in Europa keine vollständigen Ergebnisse erhält: Beispielsweise informieren wir Website-Betreiber über die Entfernung einer ihrer Seiten. Doch können wir die Gründe für eine Löschung nicht nennen, dies würde laut Gericht das Recht auf Privatsphäre des Einzelnen verletzen.
Verständlicherweise sind unsere Arbeitsabläufe nach gerade einmal zwei Monaten noch nicht vollständig entwickelt. So konnte es auch passieren, dass wir in der vergangenen Woche fälschlicherweise einen Artikel entfernten. Dieser ist inzwischen wieder auffindbar. Doch die gute Nachricht lautet: Die laufende Debatte fließt in die Entwicklung unserer Prinzipien, Richtlinien und Methoden ein – insbesondere bei der Frage, wie das Recht auf Privatsphäre des einen mit dem Recht auf Information des anderen in Einklang gebracht werden kann.
Unabhängiger Berater für Google
Deshalb haben wir auch einen Beirat mit externen Fachleuten aus Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Zivilgesellschaft und Technologie ins Leben gerufen, der Google als unabhängiger Berater zur Seite steht (siehe unten). Das Gremium wird von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten, um die genannten Fragen tiefergehend zu untersuchen. Ein öffentlicher Bericht wird Empfehlungen zum Vorgehen bei besonders schwierigen Löschanträgen (wie zum Beispiel bei strafrechtlichen Verurteilungen) enthalten, Gedanken zu den Folgen für die europäischen Internetnutzer, Presseverlage, Suchmaschinen und andere Betroffene formulieren, und Verfahrensschritte empfehlen, durch die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert werden können.
Dies sind wichtige und gleichzeitig schwierige Fragen, doch wir sind zur Umsetzung der Gerichtsentscheidung verpflichtet. Tatsächlich fällt es bei einigen Anfragen schwer, keine Empathie zu empfinden – bei dem Mann, der uns darum gebeten hat, den Nachrichtenartikel zu löschen, in dem es heißt, dass er in Verbindung mit einem Verbrechen verhört wurde, dabei kann er beweisen, dass er nie verurteilt wurde; oder der Mutter, die uns bittet, Nachrichtenartikel mit dem Namen ihrer Tochter zu entfernen, die Opfer von Misshandlungen geworden ist. Es gibt in Fällen wie diesen keine einfachen Antworten. Daher ist eine seriöse Debatte zu diesem Thema nicht nur willkommen, sondern auch notwendig. Denn zumindest auf diese Fragen findet keine Suchmaschine der Welt eine schnelle oder gar perfekte Antwort.
David Drummond ist Chefjustiziar (Chief Legal Officer) von Google.
Die Mitglieder des Expertenbeirats zum Recht auf Vergessen:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (die frühere deutsche Justizministerin, FDP), Frank La Rue (UN-Sonderberichterstatter für den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung), Peggy Valcke (Rechtsprofessorin an der Universität von Leuven), Jose Luis Piñar (war bei der spanischen dpa, lehrt jetzt an der Universität CEU San Pablo in Madrid), Jimmy Wales (Wikipedia), Luciano Floridi (Professor für Philosophie und Ethik der Informationen an der Universität Oxford), Lidia Kolucka-Zuk (Direktorin des Trusts for Civil Society in Central and Eastern Europe), Sylvie Kauffmann (Editorial Direktorin und Kolumnistin von Le Monde).