Europäischen Kommission : Google muss sich rasch erklären
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Im Vordergrund der Ermittlungen stehen die Bedingungen, unter denen Google die Angebote von Konkurrenten anzeigt Bild: dapd
Seit November 2010 untersucht die Europäische Kommission Google. Durch Beschwerden von Wettbewerbern gegen den Internetkonzern kommt Bewegung in die Ermittlungen. Die Kommission listet erstmals Bedenken auf.
In die seit November 2010 laufenden wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen der Europäischen Kommission gegen den Internet-Suchmaschinenbetreiber Google kommt Bewegung. Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia forderte das Unternehmen am Montag auf, innerhalb weniger Wochen auf die rechtlichen Bedenken einzugehen und so eine eingehende wettbewerbsrechtliche Prüfung zu vermeiden. Erstmals listete die Kommission die Bedenken auf.
Im Vordergrund stehen die Bedingungen, unter denen der internationale Branchenführer die Angebote von Konkurrenten anzeigt. Ein Google-Sprecher erklärte, das Unternehmen prüfe die Argumente der Kommission. „Die Schlussfolgerungen teilen wir nicht, sind aber gerne bereit, über mögliche Bedenken zu sprechen“, sagte der Sprecher. Er verwies darauf, dass sich der Wettbewerb im Internet erheblich verschärft habe.
Die Kommission geht Beschwerden von Konkurrenten nach; sie behaupten, dass Google seine starke Marktstellung missbraucht habe. Beklagt wird besonders die Verknüpfung von allgemeinen mit spezialisierten Google-Suchmaschinen im Internet.
Das habe dazu geführt, dass zum Beispiel bei der Suche von Restaurants, Nachrichten oder Waren die Angebote von Konkurrenten weniger sichtbar seien. Bedenken hat Wettbewerbskommissar Almunia außerdem gegen Vereinbarungen zwischen Google und Werbekunden, die den Wettbewerb einschränken könnten. Auch die Geschäftspraxis mit einer unternehmenseigenen Online-Werbeplattform will die Kommission so nicht hinnehmen.
Almunia begründete die Vorgehensweise der Kommission damit, dass eine schnelle Übereinkunft mit Google angesichts der sich rasch ändernden Marktlage im Interesse aller Seiten liege. Auch in anderen Fällen - im Jahr 2008 und 2009 in EU-Verfahren gegen den deutschen Energiekonzern Eon und 2011 beim Vorgehen gegen den amerikanischen IT-Konzern IBM - sei die Kommission ähnlich vorgegangen. Komme es nicht zu einer Verständigung, werde ein förmliches Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet werden.