„Recht auf Vergessenwerden“ : Google will auf gelöschte Links hinweisen
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Genau hingeschaut: Jeden einzelnen Antrag auf Löschung eines Suchergebnisses muss Google nun individuell prüfen. Bild: REUTERS
Das Urteil zum „Recht auf Vergessenwerden“ zwingt Google, Links aus seinen Suchergebnissen zu löschen. Künftig will der Internetkonzern einen Hinweis darauf geben, wenn Informationen entfernt wurden.
Der Internetkonzern Google will anzeigen, wenn er in seinen Suchergebnissen Links im Zuge des Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ gelöscht hat. Wie der „Guardian“ berichtet, könnte der Hinweis am Ende jeder Seite stehen, auf der Suchergebnisse entfernt wurden – so wie es bereits der Fall ist, wenn Google Ergebnisse wegen Urheberrechtsverletzungen entfernt.
Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu ihnen unangenehmen Informationen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google muss die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen können jedoch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.
Als Reaktion auf das Urteil hatte Google ein Formular freigeschaltet, mit dem Internetnutzer das Löschen von Suchergebnissen beantragen können. Schon am ersten Tag gingen rund 12.000 Anträge europäischer Bürger ein, mittlerweile sollen es 41.000 ein, wie der Konzern in der vergangenen Woche mitteilte.
Laut dem „Guardian“ wird Google auch in seinem zweijährlichen Transparenzbericht Hinweise auf Suchergebnisse geben, die im Zuge des EuGH-Urteils gelöscht wurden. In dem Bericht geht es um die Anzahl der Anfragen von Regierungen, Informationen aus den Suchergebnissen zu löschen.