Datenverkehr : EU-Parlament beschließt neue Regeln für das Internet
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Das Europa-Parlament hat gerade in Straßburg über Netzneutralität abgestimmt und die Roaming-Gebühren abgeschafft. Bild: AFP
Die Abgeordneten in Straßburg haben grundsätzlich dafür votiert, dass im Netz niemand Vorfahrt erhalten soll. Kritiker bemängeln schwammige Formulierungen – führen sie doch zum Zwei-Klassen-Internet? Auch über Handygebühren im Ausland hat das Parlament entschieden.
Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Regeln zur Netzneutralität beschlossen. Grundsätzlich soll sich kein Anbieter im Internet Vorteile erkaufen können. Davon sind die Anbieter spezieller Dienste allerdings ausgenommen. Voraussetzung ist, dass diese Angebote ein hohes Qualitätsniveau für die Übertragung benötigen und die anderen Angebote nicht dadurch blockiert werden.

Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.
Kritiker fürchten, dass die Netzneutralität damit ausgehebelt werden kann. Internetaktivisten und diverse Vertreter von Internetunternehmen hatten deshalb vor der Abstimmung versucht, die Europaabgeordneten umzustimmen, und waren etwa vor allem bei Grünen und FDP auf Resonanz gestoßen. Die eingebrachten Änderungsanträge scheiterten allerdings. Der Widerstand kam ohnehin sehr spät. Das Parlament hatte die Neuregelung schon im Juni mit den Mitgliedstaaten als Teil eines Telekomreformpakets vereinbart.
Netzneutralität bedeutet, dass Netzbetreiber alle Datenpakete gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken, unabhängig davon woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Bisher gab es dafür keine Regeln auf europäischer Ebene. Weil die Datenmenge stetig wächst und damit auch die Gefahr von Datenstaus, halten manche Fachleute Ausnahmen vom Grundsatz des neutralen Umgangs mit Daten für unvermeidbar. Auch Internetkommissar Günther Oettinger vertritt diese Meinung. Die Befürworter strikter Netzneutralität argumentieren, dass sich Konzerne ansonsten Vorfahrtsrechte erkaufen und damit auch kleine innovative Unternehmen ausbremsen können.
Tatsächlich hängt viel davon ab, was für spezielle Dienste bevorzugt werden. Die Kommission hat schon klar gemacht, dass sie darunter nicht nur für die Öffentlichkeit wichtige Angebote etwa zur Telemedizin versteht, sondern auch Angebote wie das Internetfernsehen. Interpretationsspielraum bietet auch der Passus, der Netzbetreibern erlaubt, zwischen verschiedenen Kategorien von Datenverkehr zu unterscheiden, um die Gesamtqualität und das Nutzererlebnis zu optimieren. Teil des EU-Telekompakets ist auch die Abschaffung der Extrakosten für die Handynutzung im Ausland (Roaming) von Mitte 2017 an.