Amtsgericht Potsdam : Keine Abmahnungen für Redtube-Nutzer
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Zehntausende Redtube-Nutzer waren zur Zahlung von Gebühren aufgefordert worden. Bild: Redtube.com
Die Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer sind nicht rechtens. Allerdings ist das Urteil des Amtsgerichts Potsdam nur vorläufig gültig.
Die massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Porno-Streamings im Internet sind nicht rechtens. Das entschied das Amtsgericht Potsdam. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil keine Vertreter der Firma The Archive AG zur Verhandlung erschienen waren.
The Archive AG hatte über eine eine Anwaltskanzlei Gebühren und Unterlassungserklärungen von zehntausenden Internetnutzern gefordert. Diese sollen zuvor urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Internetseite Redtube.com angesehen haben.
Betroffene hatten vor mehreren Gerichten gegen die Abmahnung geklagt. Beim Urteil des Amtsgerichts Potsdam handelt es sich wegen der Abwesenheit der The-Archive-Vertreter um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Das Unternehmen und seine Anwälte können innerhalb von zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen. „Wenn sie Einspruch einlegen, wird vor dem Amtsgericht neu verhandelt“, sagte ein Gerichtssprecher.