
Schuldenregel in Not
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FDP-Chef Christian Lindner (l.), Kanzler Olaf Scholz (M.) und Wirtschaftsminister Robert Habeck präsentieren den Koalitionsvertrag. Bild: AP
Die Ampelkoalition gestaltet aggressiv die Regeln um. Das Versprechen der FDP, das bürgerliche Lager zu vertreten, hat nicht lange gehalten. Die Regierung will nicht offenlegen, dass sie die Corona-Notkredite für ihre Projekte braucht.
Geht es nach der Ampelkoalition, wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in dieser Legislaturperiode nicht greifen. Gleichzeitig beteuert Rot-Grün-Gelb, vom Jahr 2023 an werde man sämtliche Vorgaben einhalten. Das passt kaum zusammen. Aber die Regierungsparteien hoffen darauf, dass die meisten Bürger nicht verstehen, was sie mit dem am Montag vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalt vorhaben – weil die Sache so komplex ist.
Die Schuldenregel selbst ist einfach. Deren erster Satz lautet: „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Das ist das Leitbild des Grundgesetzes. Ganz streng ist dieser Satz aber nicht auszulegen. Es reicht aus, wenn die Kreditaufnahme 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukt nicht überschreitet. Das wären derzeit etwa zwölf Milliarden Euro. Sodann folgt ein Automatismus, wonach es in schlechten Zeiten etwas mehr sein darf, in guten etwas weniger. Schließlich wird für den Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen bestimmt, dass man mehr Kredite aufnehmen darf.
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