Nach Gerichtsurteil :
Große Geschäfte in Bayern können ab sofort beschränkt öffnen

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Das Kaufhaus Oberpollinger in München (auf einem Archivbild)
Nach einer scharfen Rüge des Verwaltungsgerichtshofs lockert Bayern die Einschränkungen für den Einzelhandel. Aber nur, wenn die Geschäfte ihre Verkaufsfläche beschränken.

Auch große Geschäfte können ab sofort wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie, der zufolge diese Läden mit wenigen Ausnahmen gar nicht öffnen durften. „Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet“, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage.

Zuvor hatte das höchste bayerische Verwaltungsgericht die Vorschrift als verfassungswidrig kritisiert, weil die Geschäfte in bestimmten Branchen wie dem Buchhandel auch mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche öffnen durften. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Bei der nächsten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir zudem klar festlegen, dass ein entsprechendes Vorgehen zulässig ist“, sagte Huml. In der Einstweiligen Anordnung gaben die Richter einem Antrag der KaDeWe Group statt, die in München mit dem Luxus-Warenhaus Oberpollinger vertreten ist.

In der Corona-Rechtsprechung gibt es bislang einen Flickenteppich, wie am Beispiel der Nürnberger Modehauskette Wöhrl deutlich wird. Das Unternehmen hatte vor mehreren Verwaltungsgerichten geklagt, um eine beschränkte Öffnung seiner Filialen auf jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche durchzusetzen. In der ersten Instanz haben drei bayerische Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Bayreuth das bislang erlaubt, drei weitere in Ansbach, Augsburg und Regensburg dagegen nicht.

Die Rechtsprechung ist aber auch bundesweit gespalten. Während der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800-Quadratmeter-Regel für verfassungswidrig hält, erklärten die Oberverwaltungsgerichte von Niedersachsen und dem Saarland diese am Montag in separaten Entscheidungen für rechtens.