Verbraucherschutz : Lemke will „Recht auf Reparatur“ vorantreiben
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Die EU-Kommission hat eine Gesetzesinitiative für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt Bild: dpa
Das Verbraucherschutzministerium will mit verschiedenen Instrumenten Weichen für reparierbare Produkte stellen. Das EU-Parlament hat schon einiges durchgesetzt. Verbraucherschützer sind nicht nur begeistert von den Plänen.
Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat angekündigt, die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ vorantreiben zu wollen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums, in dem nun auch der Verbraucherschutz angesiedelt ist, sagte am Montag, geplant sei „ein Mix an Instrumenten“. Um Reparaturen an Alltagsgeräten zu ermöglichen oder zu erleichtern, gebe es nicht die eine Regelung. Wesentliche Regelwerke seien die Ökodesign-Richtlinie auf Ebene der Europäischen Union und das Warenkaufrecht im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, das wiederum auf der EU-Warenkaufrichtlinie basiert.
Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) äußerte man sich zurückhaltend zu den Ankündigungen. Es sei gut und wichtig, dass Ministerin Lemke das Recht auf Reparatur gleich zu Beginn der Legislaturperiode prioritär behandle, sagte Elke Salzmann, Referentin Ressourcenschutz des VZBV, der F.A.Z. Aber die bisherigen Ankündigungen gingen nicht über das hinaus, was auch schon die vorherige Regierung versprochen habe. „Die Regierung muss zügig die Weichen für haltbare und reparierbare Produkte stellen“, forderte Salzmann.
Hersteller müssen Ersatzteile länger vorhalten
Ministerin Lemke hatte in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ gesagt, „wenn Sie ein Produkt nicht neu kaufen müssen, sondern länger nutzen oder zu vertretbaren Preisen reparieren können, ist das auch ein sozialer Aspekt“. Es dürfe nicht mehr passieren, dass man fünf Jahre nach dem Kauf einer Waschmaschine keine Ersatzteile mehr bekomme. Beim VZBV verweist man allerdings darauf, dass Waschmaschinen zu den Produkten gehören, für die auf EU-Ebene schon Reparaturvorgaben eingeführt wurden.
Seit März 2020 müssen Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern und weiteren Geräten Ersatzteile teilweise bis zu fünf Jahre und länger vorhalten. Weitere Schritte seien jedoch erforderlich, um ein tatsächliches Recht auf Reparatur im Sinne des Koalitionsvertrages umzusetzen, sagte der Ministeriumssprecher. Er verwies auf die Pläne der EU-Kommission zur Erweiterung der EU-Ökodesign-Richtlinie.
Erfasst würden bislang nur Produkte mit relevantem Energieverbrauch. Das wolle man ändern, sagte der Sprecher, und nannte Produktkategorien wie Textilien, Möbel oder Fahrzeuge. Ein wesentliches neues Instrument sei ein digitaler Produktpass mit Informationen zur Reparierbarkeit und Ersatzteilen. Ein Prototyp werde derzeit in einem Forschungsvorhaben des Verbraucherschutzministeriums entwickelt.
Eine wichtige Produktgruppe bleibe in jedem Fall die der Elektrokleingeräte. In diese Gruppe fallen die mehr als 200 Millionen Smartphones, die kaputt oder ungenutzt in deutschen Privathaushalten lagern. Wären die Einzelteile der Smartphones generell austauschbar, etwa die Akkus, ließen die Geräte sich leichter reparieren und länger nutzen.
Der Austausch von Akkus wird erschwert
Durch das Verkleben von Bauteilen und Gehäusen von Produkten wird aber nicht nur der Austausch von Akkus erschwert. Zugleich werden bestimmte Produkteigenschaften verbessert. So wird etwa sichergestellt, dass die Geräte wasser- oder staubdicht sind. Beim VZBV begrüßt man, dass Ministerin Lemke sich im Kreise der EU-Mitglieder für ein Recht auf Reparatur einsetzen will.
Aber die Mühlen auf EU-Ebene mahlten sehr langsam. Seit Verabschiedung der Ökodesign-Richtlinie im Jahre 2005 seien noch nicht einmal für zehn Produktgruppen Vorgaben zur Reparierbarkeit und Ersatzteilen gemacht worden. Um beim Recht auf Reparatur schneller voranzukommen, könnte und sollte die neue Bundesregierung auch national handeln, fasst VZBV-Referentin Salzmann die Position des Verbands zusammen.
Das Ministerium bleibe insoweit aber recht vage. Von dort hieß es, man prüfe, inwieweit sich auch bei der nationalen Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie noch Spielräume für die genannten offenen Punkte ergeben. Der VZBV schlägt unter anderem vor, die Mehrwertsteuer auf bestimmte Reparaturen, zum Beispiel von Textilien, Schuhen oder Fahrrädern, zu senken. Dadurch ließe sich eine Reparatur gegenüber einem Neukauf attraktiver machen. Außerdem wirbt der Verband für einen Reparaturindex, der die Kundschaft vor dem Kauf über die Reparierbarkeit informieren soll.
Diesen Schritt sei Frankreich schon Anfang 2021 gegangen, als man einen nationalen Index für ausgewählte elektronische Produkte eingeführt habe. Nach einer Umfrage des VZBV würde eine große Mehrheit der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher (72 Prozent) beim Kauf neuer Elektronikprodukte „sehr“ oder „eher wahrscheinlich“ berücksichtigen, wenn die Reparierbarkeit über einen Index ausgewiesen wird.