Nach Gerichtsurteil : Minister Heil will mehr Rechte für Crowdworker
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Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nicht auf die Selbstregulierung der Unternehmen warten. Bild: dpa
Für digitale Tagelöhner ist eine Statusfeststellung durch die Gerichte viel zu aufwändig. Darüber sind sich Gewerkschaften und der Arbeitsminister einig. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts fordert Hubert Heil klare arbeitsrechtliche Regeln für Plattformen im Internet.
Am Tag nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), dass „Crowdworker“ auf Plattformen Arbeitnehmer sein können, haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gewerkschaften für mehr Rechte dieser Beschäftigten ausgesprochen. Dort, wo in der Plattformökonomie Arbeitsverhältnisse vorliegen, sollen diese unkompliziert festgestellt werden können, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesarbeitsministerium. Dies sollte den Betroffenen den Schutz des Arbeitsrechts ermöglichen. Als Konsequenz aus dem Urteil müssten laut Heil „klare Regelungen“ geschaffen werden. „Allein auf die Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen wird nicht reichen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt“, sagte der SPD-Politiker.
Digitalisierung dürfe nicht mit Ausbeutung verwechselt werden. Er werde es nicht zulassen, dass die Rechte von online vermittelten Beschäftigten unter die Räder kommen würden. Sein Ministerium hatte am Freitag Vorschläge für den Schutz von digitalen Minijobbern präsentiert. So sieht ein Eckpunktepapier etwa bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eine Verlagerung der Beweislast vor.
Deutliche Worte kommen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Das Urteil bringt endlich Licht in den digitalen Schattenarbeitsmarkt“, sagte Vorstandsmitglied Anja Piel der F.A.Z. Die Beschäftigten würden als oftmals Scheinselbständige um ihre Arbeitnehmerrechte gebracht und seien im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter nicht abgesichert – von einer „höchst prekären Lage“ sprach Piel. Heils Vorschlag müsse daher zeitnah umgesetzt werde. Piel bekräftigte eine schon bekannte Forderung: „Die Gewerkschaften brauchen ein Zugangsrecht, um Plattformbeschäftigte besser erreichen zu können.“
Die IG Metall, die den Kläger in den Vorinstanzen und am BAG unterstützte, begrüßte die Entscheidung. Das Urteil stelle klar, dass Crowdworker „nicht generell“ als Selbständige anzusehen seien, sagte Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. „Das ist zwar kein Präzedenzfall für alle Crowdworker, aber es sollte noch mehr Crowdworker ermutigen, ihren Status ebenfalls überprüfen zu lassen“, sagte Benner und stimmte damit inhaltlich den jüngsten Vorschlägen des Arbeitsministeriums zu.
Streit um Arbeitnehmerstatus
In der Revision vor dem BAG wollte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen seinen Status gegenüber der Crowdworking-Plattform Roamler klären lassen. Roamler bietet seinen Kunden die Kontrolle über die Platzierung ihrer Produkte an Verkaufs- und Tankstellen an. Dafür vergibt die Plattform Aufträge an Crowdworker.
Das BAG bestätigte, dass der Crowdworker im konkreten Fall als Arbeitnehmer anzusehen war. Die Arbeit sei so organisiert worden, dass der Kläger seine Tätigkeit nicht nach Ort, Zeit und Inhalt frei gestalten konnte. Zugleich erklärten die Richter auch, dass nicht jede Vermittlung von Arbeit zu einem Arbeitnehmerverhältnis führen könne.