Gesetzliche Lohnuntergrenze : Kabinett beschließt Mindestlohn von 12 Euro
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Bild: dpa
Es ist ein zentrales Wahlversprechen der SPD: Der gesetzliche Mindestlohn soll Anfang Oktober deutlich steigen. Für Minijobs gelten dann höhere Verdienstgrenzen.
Die Bundesregierung hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober auf 12 Euro und höhere Verdienstgrenzen für Minijobs auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben eines Regierungsvertreters eine entsprechende Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ist ein zentrales Wahlversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz. Im Koalitionsvertrag setzte die FDP ihrerseits eine Heraufsetzung der Grenzen für Minijobs um 70 Euro durch. Vom 1. Oktober an bleiben Monatsverdienste von bis zu 520 Euro für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei.
Laut dem Gesetzentwurf können etwa 6,2 Millionen Beschäftigte durch den höheren Mindestlohn mit einer Gehaltserhöhung rechnen. Auf die Arbeitgeber kommen demnach Mehrkosten von etwa 5,6 Milliarden Euro pro Jahr zu, für die Sozialabgaben anfallen. Für die Sozialversicherungen wird daher mit Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro gerechnet.
Der gesetzliche Mindestlohn war im Jahr 2015 mit einer Höhe von 8,50 Euro eingeführt worden. Derzeit beträgt er noch 9,82 Euro, am 1. Juli steigt die Lohnuntergrenze nach geltendem Recht auf 10,45 Euro. Die Arbeitgeber sehen in der Anhebung auf 12 Euro einen Angriff auf die Tarifautonomie, da über die Höhe des Mindestlohns in Deutschland eigentlich die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Ökonomen entscheidet.
Die Verdienstgrenzen für Minijobs von derzeit 450 Euro monatlich waren zuletzt 2013 erhöht worden. Während sie für Arbeitnehmer abgabenfrei sind, führen Arbeitgeber an die Sozialkassen und das Finanzamt eine Pauschale ab. Im Juni 2021 gab es rund 7,4 Millionen Minijobber. Für gut drei Millionen davon war dies ein Nebenjob neben dem Haupterwerb.