Millionen statt Milliarden : Deutsche Bank vor Vergleich mit Quelle-Erbin Schickedanz
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Ein jahrelanger Streit könnte bald zu Ende gehen: Quelle Erbin Madeleine Schickedanz hatte zuletzt immer schlechtere Chancen vor Gericht. Bild: dpa
Jahrelang währte der Streit zwischen der Deutschen Bank und der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Jetzt ist eine Einigung in Sicht. Anscheinend muss sich Schickedanz mit deutlich weniger Geld zufrieden geben.
Die Deutsche Bank steht nach eigenen Angaben kurz vor einer Einigung im jahrelangen Streit mit der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Es gebe eine Vereinbarung, die - nach der Erfüllung bestimmter, nicht genannter Voraussetzungen - zu einem Ende des Rechtsstreits führe, sagte ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses am Mittwoch. „Bis dahin haben die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragt.“
Schickedanz hatte ihre frühere Hausbank Sal. Oppenheim, die inzwischen zur Deutschen Bank gehört, und den Immobilienunternehmer Josef Esch, ihren ehemaligen Berater, vor dem Kölner Landgericht auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro verklagt. Die Nachrichtenagentur Reuters zitierte allerdings einen Insider mit der Information, dass sie sich nun aber mit weniger als 100 Millionen Euro zufriedengeben müsse. Darüber hatte zuvor auch schon die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Schickedanz wirft dem Bankhaus und Esch vor, sie hätten sie falsch beraten und um große Teile ihres Vermögens gebracht. Die Quelle-Erbin hatte sich in großem Stil an Karstadt-Quelle und dem daraus hervorgegangenen Arcandor -Konzern beteiligt und die Aktien teils auf Kredit finanziert. Arcandor war 2009 in die Pleite geschlittert.
Die Chancen von Schickedanz waren immer geringer geworden
Der Vergleich sei anscheinend verbindlich ausformuliert und solle spätestens am 21. Dezember notariell beglaubigt werden, hieß es nun in den Berichten. Einen Tag vorher hätte das Gericht sein Urteil sprechen sollen. Der als Vermittler eingeschaltete Investor Clemens Vedder war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Chancen für Schickedanz, vor Gericht zum Erfolg zu kommen, waren zuletzt immer geringer geworden. Im Juni hatte das Landgericht in wichtigen Passagen Zweifel an der Darstellung der Klägerin geäußert. Es sei nicht überzeugt, dass Schickedanz für die Geschäfte nicht selbst haften müsse. Sal. Oppenheim hatte die Klage als unbegründet bezeichnet.