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Mietwohnung zum Verkauf : Geplantes Umwandlungsverbot aus Gesetzesentwurf gestrichen

  • Aktualisiert am

Wohnhaus in München Bild: Picture-Alliance

Die umstrittene Passage wäre einem Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen gleichgekommen. Jetzt wurde sie aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.

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          Das von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) geplante Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen soll nun doch nicht kommen. Der umstrittene Passus wurde aus dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen. Seehofer hatte im Juni vorgeschlagen, dass ein Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses dieses nur noch dann in Eigentumswohnungen umwandeln darf, wenn die örtlichen Behörden dem zustimmen. Vor allem in SPD-regierten Städten wäre dies einem Umwandlungsverbot gleichgekommen. Dies hatte unter Abgeordneten von CDU/CSU Kritik ausgelöst. „Ich bin froh, dass das Umwandlungsverbot aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde“, sagte Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. „Das Mieterdasein wird auf diese Weise zementiert und den Menschen die Chance auf Eigentumsbildung genommen.“ Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sprach dagegen von „einem unglaublichen Rückschlag für Mieterinnen und Mieter“. Auf dem Wohngipfel 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, Umwandlungen zu erschweren. Nach der aktuellen Rechtslage haben Mieter ein Vorkaufsrecht, wenn eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Vielen fehlt jedoch das Geld, um die Wohnung, in der sie leben, zu kaufen. Nach einer Umwandlung sind Mieter mindestens drei, in einigen Bundesländern bis zu zehn Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers geschützt.

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