Wem nutzt der Mietendeckel?
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Warum der Mietendeckel seine erklärte Zielsetzung verfehlt. Bild: dpa
Berlin plant einen Mietenstopp, in einigen Fällen sogar die Absenkung von Mieten. Das soll das Wohnen für Geringverdiener billiger machen. Doch begünstigt werden ganz andere Teile der Bevölkerung.
Das vom Berliner Senat geplante Gesetz zur Mietenbegrenzung sieht neben einem Mietenstopp auch eine Absenkung der Bestandsmieten vor. Ausgenommen davon soll lediglich Wohnraum sein, der nach dem 1. Januar 2014 bezugsfertig wurde. Betroffen von der Mietabsenkung ist vor allem gut sanierter Altbau. Die Berliner Gebäudesubstanz besteht zu etwa einem Viertel (rund 500 000 Wohnungen) aus Altbauten mit Baujahr bis 1918, vielfach aus der Gründerzeit. Eigentümer dieser Wohnungen sind überwiegend nicht Wohnungsgesellschaften, sondern häufig Privatpersonen. Für modernisierten Altbau in guten Lagen soll zukünftig in bestehenden Mietverhältnissen eine Obergrenze von höchstens 9,48 Euro je Quadratmeter und bei Wiedervermietungen unabhängig von den vereinbarten Vormieten und unabhängig von der Lage eine Obergrenze von 7,45 Euro je m² gelten. In den Szenelagen wie Prenzlauer Berg, Mitte und Charlottenburg mit besonders vielen Gründerzeitbauten liegen die Bestandsmieten derzeit zwischen 11 und 14 Euro, die Angebotsmieten zwischen 15 und 18 Euro.
Konsequenzen der Mietobergrenze
Die geplante Mietobergrenze führt demnach zu einer Reduzierung gegenüber den vereinbarten Bestandsmieten um bis zu 30 Prozent; bei einer Neuvermietung um bis zu 45 Prozent. Wer 2015 eine gut sanierte Wohnung in guter Lage für 4500 Euro je Quadratmeter einschließlich Kaufnebenkosten erwarb, erzielt bei einer Miete von 13 Euro bisher eine Nettorendite von etwa 3 Prozent. Mit der geplanten Absenkung der Bestandsmieten sinkt die Nettorendite auf etwa 2 Prozent und bei einer Neuvermietung auf etwa 1,7 Prozent.
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