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Kommentar : Wie der Staat die Garantie privaten Eigentums unterwandert

  • -Aktualisiert am

Flüchtlinge in Hamburg: Die Stadt setzt auf vorübergehende Enteignungen, denn die offiziellen Aufnahmestellen sind überfüllt. Bild: dpa

Hamburg und Bremen setzen auf die Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum. Dafür nutzen sie eine Ausnahmeregelung im Grundgesetz - und bringen damit einen wichtigen Pfeiler unseres Wohlstandes ins Wackeln.

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          Der Schutz privaten Eigentums gehört zu den wie selbstverständlich hingenommenen Stärken Deutschlands. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gilt als verlässlicher Pfeiler des deutschen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, der Sozialen Marktwirtschaft. Mit dem Satz „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“ schafft Artikel 14 die Voraussetzung dafür, dass sich private Anstrengung und Vorsorge lohnen. Er schützt so die Antriebskräfte der Wettbewerbswirtschaft, der das Land seinen Wohlstand verdankt.

          Weitgehend akzeptiert ist, dass der Schutz seinen Preis hat. Über Steuern und Abgaben greift der Staat auf die privaten Erträge zu. Die Bürger sind hier hochsensibel, sie wehren sich, wenn sie fürchten, ein Übermaß an Steuern und Abgaben höhle die Eigentumsgarantie aus. Nicht ohne Grund, in der scharfen Debatte über die Erbschaftsteuer wird gerade wieder sichtbar: Der staatliche Respekt vor privatem Eigentum hat auch hierzulande bisweilen engere Grenzen als angenommen.

          Eigentumsschutz mit Einschränkung

          Wie eng die Grenzen wirklich sind, zeigt sich aber nun auf beunruhigende Weise jenseits der Steuerpolitik. Weil viele Länder und Kommunen mittlerweile nicht mehr wissen, wie sie eine Million Flüchtlinge winterfest unterbringen sollen, sichern sie sich den zwangsweisen Zugriff auf geeigneten privaten Wohnraum. Auch diese Handhabe bietet die Verfassung, Artikel 14 versieht den Eigentumsschutz mit der Einschränkung, dass „der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen solle, und eröffnet zu diesem Zweck selbst die Möglichkeit einer Enteignung gegen Entschädigung.

          Dass der Staat diesen Joker durchaus nutzt, etwa um ein Grundstück zu erwerben, das den Bau einer wichtigen Straße verhindert, dringt selten an die Öffentlichkeit. Das spricht für den gebotenen, behutsamen Umgang mit der Ausnahmeregelung. Wie schnell das Vertrauen der Investoren in Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit zu erschüttern ist, hat sich zuletzt in der Finanzkrise 2009 gezeigt. Da beschloss die große Koalition ein Gesetz zur Enteignung von Banken, die mit Steuergeld gerettet werden sollten. Der Bund wollte sich speziell im Fall der Hypo Real Estate im Gegenzug für seine Milliardenhilfe Mitsprache sichern, doch dazu hätte es nicht der Enteignungskeule bedurft. Deshalb wurde das Gesetz im In- und Ausland mit großem Argwohn beobachtet.

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          Ausnahme könnte zur Regel werden

          Nun spielt man wieder mit dem Feuer. In Hamburg hat die SPD-Regierung soeben ein Gesetz erlassen, das die „Sicherstellung privater Grundstücke oder Gebäude“ erlaubt, um darin Flüchtlinge unterzubringen. Weil man nur auf ungenutzte gewerbliche Immobilien zugreifen will, und das auch nur befristet und gegen Entschädigung, sei dies „eine verhältnismäßige Beeinträchtigung des Eigentums ohne Enteignungscharakter“, heißt es in der Begründung. Sie sei gedeckt „von der Sozialbindung des Eigentums“. Die Entschädigung erfolgt auf Antrag, Widerspruch des Eigentümers hat keine aufschiebende Wirkung. Bremen bereitet eine ähnliche Ermächtigung vor, auch Berlin nimmt die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum in Angriff.

          Der Ausnahmefall könnte zur Regel werden. Hamburg hat sein Gesetz bis März 2017 befristet. Das gibt der Regierung viel Spielraum. Selbst wenn es am Ende nur wenige Fälle sein sollten, in denen der Staat eine Immobilie gegen den Willen des privaten Eigentümers nutzt. Sie werden reichen, um die Gewissheit zu erschüttern, Eigentum sei Eigentum. Mancher wird sich nun daran erinnern, wie rabiat das wiedervereinigte Deutschland mit den Ansprüchen der zu DDR-Zeiten enteigneten Alteigentümer umging - ein unrühmliches Kapitel.

          Mehr Anreize für einen starken Wettbewerb

          Die „Sicherstellung“ der Immobilien schürt die Sorge, was der Politik als Nächstes einfällt, wenn es ihr nicht gelingt, die Zuwanderung zu bremsen. Was sind die Beteuerungen wert, niemand müsse in Haus oder Wohnung zwangsweise Platz frei machen für die Migranten? Zumal ja Kommunen schon mehrfach Mietern gekündigt haben. Nicht ausgeräumt ist der Verdacht, Teilen der Politik komme es gelegen, die Flüchtlinge vorzuschieben, um Rechte der Immobilienbesitzer dauerhaft zu beschneiden. Diese hindert man ohnehin zunehmend an der freien Nutzung ihrer Objekte, ob durch strenge Auflagen zum Klima- oder „Milieuschutz“ oder die Mietpreisbremse.

          Den Nachweis, die befristete Enteignung sei die letzte Möglichkeit, der Notlage Herr zu werden, hat auch Hamburg nicht erbracht. Sollten tatsächlich alle staatlichen Liegenschaften erschöpft sein, muss der nationale Verteilungsschlüssel ausgesetzt werden: Es gilt, die Flüchtlinge dort unterzubringen, wo dies ohne den unverhältnismäßigen Eingriff der vorübergehenden Enteignung möglich ist.

          Sät der Staat Zweifel an der Substanz der Eigentumsgarantie, wird er zum Investitionsrisiko. Er verprellt diejenigen, die er für die Integration der Flüchtlinge zwingend braucht: starke private Unternehmer und private Bauherren. Genügend Wohnungen und Arbeitsplätze entstehen nicht auf staatliches Kommando, sondern wenn es sich für die Investoren lohnt. Es braucht gerade jetzt mehr Anreize für einen starken Wettbewerb, nicht weniger. Länder und Kommunen sollten daher im eigenen Interesse die Finger von den Enteignungsplänen lassen.

          Heike Göbel
          Verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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