Vorteile der Ehe : Lohnt es sich zu heiraten?
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Scheidung als finanzielles Risiko
Noch etwas entgeht Unverheirateten: der durchaus auch finanziell zu verstehende Stress einer eventuellen Scheidung, den ökonomisch denkende Heiratswillige einkalkulieren sollten. Denn jede dritte Ehe wird nach Angaben des Statistischen Bundesamts hierzulande im Lauf der ersten 25 Jahre geschieden, im Schnitt nach genau 14 Jahren und 8 Monaten, also lange vor der Silberhochzeit. Was eine Scheidung kostet, ist von Fall zu Fall verschieden. Ein finanzielles Risiko aus der Vergangenheit hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren deutlich verringert: Lebenslange Unterhaltszahlungen für den Expartner sind nur noch äußerst selten zu befürchten. Doch schon Gericht und Anwalt verlangen ordentlich Geld. Als Untergrenze sind Kosten von etwa 2000 Euro anzusetzen – jeweils mal zwei. Gibt es Streit um das gemeinsame Vermögen, etwa ein Eigenheim, steigen die Anwaltskosten mitunter auf 10.000 Euro.
Dem stehen die steuerlichen und bürokratischen Anreize entgegen, mit denen der Staat die Institution Ehe fördert. Dass er das überhaupt tut, hat wiederum gute ökonomische Gründe: Sie sorgt, trotz der genannten Scheidungsrate, für Stabilität. Und sie fördert die Fortpflanzung, hat also eine „kanalisierende Wirkung“ und sorgt so für die Steuer- und Beitragszahler von übermorgen. Dafür investiert der Staat in der Gegenwart, am deutlichsten bei der Einkommensbesteuerung.
Vom Ehegattensplitting hat fast jeder schon gehört, auch wenn es kaum einer aus dem Stand erklären kann: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen von Ehemann und Ehefrau zusammen, halbiert den Betrag und berechnet hierfür die Einkommensteuer. Dieser Wert wird dann verdoppelt und bildet die gemeinsame Steuerschuld des Ehepaars. Die sogenannte gemeinsame Veranlagung, der progressive Steuertarif und die Flexibilität bei der Wahl der Steuerklasse sorgen dabei für echte Steuerersparnisse – allerdings nur bei ungleicher Einkommensverteilung, genauer: ab einem Verhältnis der Partnereinkommen von rund 40 zu 60. So richtig lohnt es sich, wenn einer der Partner gleich ganz daheim bleibt und das Geldverdienen dem oder der Liebsten überlässt. Im Extremfall können Paare damit fast 8000 Euro im Jahr sparen. Und weil die Regel rückwirkend gilt, ist der Dezember ein beliebter Heiratsmonat. Den Steuerrabatt gibt es auch für die elf Monate davor.
Erbrecht begünstigt Eheleute
Der zweite große Steuervorteil für Eheleute betrifft das natürliche Ende ihrer Ehe und schlägt im Todesfall zu Buche. Das Erbrecht begünstigt Eheleute mit einem Freibetrag von 500.000 Euro. Ohne Trauschein dürfen lediglich die üblichen 20.000 Euro steuerfrei hinterlassen werden. Das heißt, der Staat behandelt Partner, die in wilder Ehe zusammengelebt haben, am Ende wie Fremde. Dass der Fiskus an Verheiratete nicht nur Privilegien verteilt, sondern die Eheleute im Zweifelsfall auch in die Pflicht nimmt, wird gerne übersehen: Der möglicherweise niedrigeren Steuerbelastung stehen schließlich Entlastungen der Staatskasse entgegen – wenn der Staat einen Ehepartner finanziell nicht unterstützen muss, solange der andere noch Hilfe leisten kann, zum Beispiel im Pflegefall. Die Ehe ist dann im Prinzip eine Haftungsgemeinschaft – und lohnt sich deshalb nicht zuletzt für den Staat.