
Kartellrecht : Testfall Google
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Google ist auch in Deutschland mit Marktanteilen von mehr als 80 Prozent die dominierende Suchmaschine. Bild: dpa
Das Kartellamt bringt sich gegen Google in Stellung. Die Behörde leitet damit eine neue Ära in der Wettbewerbsaufsicht ein.
Mehr digitales Ökosystem geht fast nicht: Google beherrscht die Märkte für Suchdienste und Online-Werbung, sein Betriebssystem Android läuft auf Milliarden Handys, und den Weg zur Google-Videoplattform Youtube gehen viele Nutzer am liebsten über den Chrome Browser. Kein Wunder, dass sich das Kartellamt Google als ersten Anwendungsfall ausgesucht hat, um die neuen Regeln gegen die Internetgiganten zu testen.
Das Tempo ist beeindruckend: Das neue Wettbewerbsgesetz ist gerade mal zwölf Monate alt, und das Verfahren gegen Google hatte erst Ende Mai begonnen. Die Feststellung einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ läutet eine neue Ära in der Wettbewerbsaufsicht ein.
Zum ersten Mal kann das Kartellamt vorbeugend gegen einen Konzern vorgehen, um ihn daran zu hindern, seine Marktmacht – die in diesem Fall vor allem Datenmacht bedeutet – missbräuchlich auszuspielen. Die Wettbewerbshüter haben sich in Angriffsposition gebracht. Aber die schwierigere Etappe liegt noch vor ihnen. Google wird sich nicht kampflos geschlagen geben.