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Kabinett billigt Gesetz : Weniger Kinder müssen fürs Pflegeheim der Eltern zahlen

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Wer zahlt das Pflegeheim, wenn das Geld der Bewohner nicht reicht? Bild: dpa

Falle ich meiner Familie zur Last, wenn ich ins Heim gehe? Eine Frage, die viele besorgt. Die Regierung will dafür sorgen, dass Kinder erst bei einem recht hohen Einkommen dazuzahlen müssen.

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          Die Bundesregierung hat eine finanzielle Entlastung für Kinder mit pflegebedürftigen Eltern auf den Weg gebracht. Sie müssen sich künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten beteiligen, wenn Vermögen der Pflegebedürftigen und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Entlastung von Angehörigen wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt. Diese Einkommensgrenze für den sogenannten Unterhaltsrückgriff soll künftig auch für Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen gelten. Der Bund schätzt die Mehrkosten der Gesetzesänderung für Länder und Kommunen als Träger der Sozialhilfe auf etwa 300 Millionen Euro jährlich. Die Regelung gilt für Kinder pflegebedürftiger Eltern und Angehörige von Behinderten.

          Diese Entlastung sei „längst überfällig“, hatte Heil zuvor den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt. Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte. „Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden.“

          Kommunen gegen Reform

          Heil sagte demnach weiter: „Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld. Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung.“

          Die Kommunen übten scharfe Kritik an den Plänen. Zu befürchten seien Belastungen in Milliardenhöhe, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen. Heil dürfe nicht das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts aushöhlen. „Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden.“

          Der Paritätische Gesamtverband begrüßte den Vorstoß. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitierten unmittelbar.

          Derweil sieht Kanzlerin Angela Merkel noch erheblichen weiteren Verbesserungsbedarf bei der Pflege. Die Bundesregierung habe bereits einige Dinge auf den Weg gebracht, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag bei einem Leserforum der „Ostsee-Zeitung“ in Stralsund. Sie betonte zugleich: „Wir sind noch längst nicht am Ziel.“

          Merkel verwies unter anderem auf Initiativen, die Pflegeberufe attraktiver zu machen, um die Personalnot zu lindern. Dazu gehörten Verbesserungen bei der Ausbildung und der Einsatz für höhere Löhne. Angesichts der alternden Gesellschaft sei es schwierig, dass die Probleme teils schneller wüchsen als Verbesserungen kommen könnten.

          In der Alten- und Krankenpflege arbeiten rund 1,6 Millionen Menschen, fast 40.000 Stellen sind aber unbesetzt.

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