EU-Verordnung aufgehoben : Staubsauger dürfen auch ohne Energielabel wieder in den Handel
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Staubsauger unterliegen vorerst nicht mehr der Energielabel-Pflicht. Bild: dpa
Wer sich ärgert, dass er seinen besonders Watt-starken Wunschstaubsauger nicht mehr kaufen konnte, hat nun eine Chance: Die EU-Pflicht für Energielabels gilt vorerst nicht mehr. Das hat mit Staubbeuteln zu tun.
Beim Kauf eines neuen Staubsaugers dürften Verbraucher in der EU künftig auch Geräte ganz ohne Energielabel im Angebot finden. Bislang musste jeder in der EU verkaufte Staubsauger mit einem solchen Etikett versehen werden – damit ist nun zumindest vorerst Schluss. Weil die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil eingelegt hat, sind die entsprechenden EU-Regeln von 2013 ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Die Verordnung sei am Freitag ausgelaufen.
Vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts. Dies hatte im November entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals.
Beutellose Staubsauger benachteiligt
Damit gaben sie einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die EU-Kommission hatte rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen - entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte die Sprecherin.
Nun prüft die EU-Kommission, wie sie am besten verfährt. Derzeit würden ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen anderer Haushaltsgeräte überarbeitet, sagte die Sprecherin. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, kann es noch einige Monate dauern.
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