Karlsruhe billigt Beteiligung am EU-Corona-Fonds
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Doris König, die Vorsitzende des zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hält seine eigenen Bedenken gegen den Hilfsfonds am Ende nicht für durchschlagend. Richter Müller übt Kritik in einem Sondervotum.
Trotz „gewichtiger Bedenken“ hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Beteiligung an dem milliardenschweren Aufbauinstrument „Next Generation EU“ abgesegnet. Die Mehrheit des Zweiten Senats sah „keine offensichtliche“ Kompetenzüberschreitung der EU. Auch die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages sei nicht beeinträchtigt. Deutliche Kritik an der Mehrheitsmeinung übte der Verfassungsrichter Peter Müller in einem Sondervotum.
Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wurden zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Ratifizierungsgesetz zu dem EU-Corona-Fonds zurückgewiesen, weil das Gericht eine Verletzung der Beschwerdeführer in ihrem Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht feststellen konnte. Die verfassungsgerichtliche Kontrolle, ob die EU sich zu Unrecht Kompetenzen anmaße, sei „zurückhaltend und europarechtsfreundlich auszuüben“, hob die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, in ihren einführenden Bemerkungen hervor.
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