Arbeit auf Abruf : Große Koalition macht Biergärten das Leben schwer
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An heißen Wochenenden werden fleißige Helfer in den Biergärten gebraucht. Bild: Stefanie Silber
Union und SPD wollen „Arbeit auf Abruf“ einschränken. Gastwirte und andere Arbeitgeber sind genervt – ihre Spielräume schwinden. Vor allem Kleinbetriebe sind betroffen.
„Wir suchen flexible, zuverlässige Aushilfe auf 450-Euro-Basis.“ Mit solchen Aushängen werben viele Läden und Cafés um Personal. Was diese Stellen vom traditionellen Normalarbeitsverhältnis unterscheidet, ist nicht nur die geringere Stundenzahl. Oft handelt es sich um sogenannte Arbeit auf Abruf. Die Aushilfen haben dann keine ganz feste Arbeitszeit und werden oft kurzfristig herbeigerufen, wenn gerade starker Kundenandrang herrscht. Etwas seltener kommt solche Arbeit auf Abruf auch bei Teil- oder Vollzeitverträgen vor.

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.
CDU/CSU, SPD und Gewerkschaften wollen nun mit strengeren Vorschriften dagegen vorgehen. Der Koalitionsvertrag sieht nicht nur vor, befristete Beschäftigung zurückzudrängen. „Arbeit auf Abruf nimmt zu“, heißt es dort auch. Damit Arbeitnehmer „ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben“, solle auch hier der Rahmen des gesetzlich Erlaubten enger werden. Dies greift eine alte Forderung der Gewerkschaften auf, die 2017 den Weg ins SPD-Wahlprogramm gefunden hatte. Die Gewerkschaften sehen Abrufarbeit als Form von Ausbeutung, sie verlagere Unternehmerrisiken auf die Arbeitnehmer.
Falls im Arbeitsvertrag keine konkrete wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart ist, sollen künftig von Gesetzes wegen 20 Stunden als vereinbart gelten; diese müssen dann vom Arbeitgeber vergütet werden, egal ob er die Arbeit braucht oder nicht. Zudem sollen Schwankungen der Arbeitszeit gesetzlich begrenzt werden – auf höchstens 20 Prozent weniger oder 25 Prozent mehr als das Normalpensum. Bei einem für Minijobber typischen 10-Stunden-Vertrag wäre das ein Korridor von 8 bis 12,5 Stunden je Woche. Daneben wollen die Koalitionäre erreichen, dass Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Abruf-Arbeitskräfte arbeitnehmerfreundlicher berechnen.
„Ohrfeige“ für Selbstständige
Abrufarbeit ist, wie befristete Arbeit, im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Derzeit sieht das Gesetz 10 Stunden bezahlte Arbeitszeit vor, falls im Arbeitsvertrag keine Stundenzahl vereinbart ist. Einen gesetzlichen Schwankungs-Rahmen gibt es bisher nicht, doch hat die Rechtsprechung einige Grenzen gezogen. Jenseits davon ist schon bisher geregelt, dass Arbeitnehmer dem Ruf des Arbeitgebers nur folgen müssen, falls er seinen Bedarf mindestens vier Tage vorher anmeldet. Dass sie auch kurzfristigen Bitten folgen, ist aber nicht verboten.
„Biergartenwetter stellt sich nun einmal nicht mit Ankündigungsfrist ein, und es richtet sich ebenso wenig nach dem Arbeitszeitgesetz“, sagt dazu Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Auch Wandergruppen suchten oft spontan den Landgasthof auf. Kurzum, so Hartges: „Wie in kaum einer anderen Branche prägen Nachfrageschwankungen das Geschäft im Gastgewerbe.“ Und für Servicekräfte gehöre es geradezu zur Grundeinstellung, auf die Bedürfnisse von Gästen einzugehen – auch im Hinblick auf die Arbeitszeit.