F.A.Z. exklusiv : Musterklage soll schnell kommen
- -Aktualisiert am
Abgemeldet und bereit zum Abwracken Bild: dpa
Die neue Bundesregierung will die Musterklage nach Informationen der F.A.Z. schnell verabschieden. Nur so könnte sie den vielen geschädigten Diesel-Kunden helfen, deren Ansprüche zum Jahresende verjähren.
Es ist das dringlichste rechtspolitische Vorhaben der großen Koalition: die Musterfeststellungsklage. Die Bundesregierung will das neue Klageinstrument schnell verabschieden, wohl, damit es auch vielen geschädigten Diesel-Kunden helfen kann, deren Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein der F.A.Z. vorliegender neuer Entwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht nun vor, dass das Klageregister zum 1. November stehen soll.
Der vom 16. März datierte Entwurf enthält neue Schutzvorkehrungen, um die Befürchtungen der Industrie zu mildern: Viele Unternehmen fürchten, dass die neuen Massenverfahren zu einer Klageindustrie nach amerikanischer Machart führen. Nun soll die Klage nur zulässig sein, wenn sie mindestens zehn Verbrauchern helfen kann und sich zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung der Klage mindestens 50 Betroffene ins Klageregister eingetragen haben. Das soll verhindern, dass das Instrument auch für Einzelfälle herhalten muss.
Das Musterverfahren erlaubt einem Gericht, zentral Tatsachen festzustellen, die dann nicht in jedem Einzelprozess neu geklärt werden müssen. Den Rechtsstreit zu Ende führen müssen die Betroffenen aber selbst. Die Bundesregierung will durch die neue Klagemöglichkeit verhindern, dass Verbraucher den Aufwand kleiner Fälle scheuen. In der letzten Legislaturperiode hatte das Ministerium erst spät einen Entwurf geliefert und die Union diesen dann blockiert.
Die Kosten des zunächst händisch geführten Klageregisters beziffert der Entwurf auf 823 000 Euro, das elektronische Register soll in 26 Monaten eingeführt werden und 4 Millionen Euro kosten. Der laufende Betrieb schlägt jährlich von 2021 an mit 1,4 Millionen Euro zu Buche. Die Bürger sollen allerdings durch die angestrebten Einsparungen um 2,4 Millionen Euro Prozesskosten im Jahr entlastet werden, ebenso wie die dann konzentrierter beklagte Wirtschaft. Den Amtsgerichten sollen 11250 Einzelverfahren erspart werden. Klagebefugt sind, wie es auch im vorherigen Entwurf geplant war, ausschließlich Verbraucherschutzverbände, die schon heute Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Dazu gehören die Verbraucherzentralen, aber auch Mieterschutzverbände und die Deutsche Umwelthilfe.