Streit um Klingelschilder : Dingdong, Datenschutz
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Darf Herr Müller künftig nicht mehr so benannt werden? Doch, natürlich! Bild: dpa
Der Eigentümerverband Haus&Grund warnt, Namen auf Klingelschildern könnten zu hohen Geldbußen führen. Das ist juristisch Quatsch.
Zuspitzen gehört zum politischen Geschäft, das hat der Eigentümerverband Haus&Grund verstanden. Einen Tag bevor der Bundesrat über Entschärfungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) debattiert, warnt der Verband, Namen auf Klingelschildchen könnten zu hohen Geldbußen führen. Das ist juristisch Quatsch, auch wenn ein Beamter in Wien das anders beurteilt hat.
Die Posse zeigt den Geburtsfehler des neuen Datenschutzrechts: Alles ist verboten, es sei denn, ein Gesetz, eine Einwilligung oder eine schwer abschätzbare Interessensabwägung erlauben es. Daher durchdringt die Verunsicherung alle Lebensbereiche, eine profane Türklingel kann damit paneuropäische Panik auslösen.
Natürlich wird nun manch ein Mieter beim Vermieter die Entfernung seines Namens erbitten – so, wie vor Jahren manch ein Privatissimus die Löschung seiner Hausfassade aus dem Google Kartendienst (Street View) beantragte. Datenschutzrecht ist eben eine Verbiet-Erlaubnis für jeden gegen jeden. Eine Entschärfung wie etwa in Österreich hilft aber wenig, die Klingelaffäre begann schließlich in Wien. Die gute Nachricht lautet dennoch: Echte Abmahnrisiken sind bisher nicht in Sicht.