Gegen Lockdown : Berchtesgadener Wirt scheitert mit Eilantrag
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Stillstand in Berchtesgaden Bild: dpa
Laut dem Münchner Verwaltungsgericht gibt es keinen Zweifel daran, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben im Berchtesgadener Land notwendig ist.
Ein Wirt aus dem Corona-Hotspot Berchtesgadener Land ist mit einem Eilantrag gegen den dortigen Lockdown gescheitert. Das Verwaltungsgericht München entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, es gebe keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Schließung der Gastronomiebetriebe in der Region. Das vom Landratsamt geschnürte Maßnahmenpaket sei erkennbar darauf gerichtet, Kontakte auf das notwendigste Maß zu beschränken und damit einen weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens zu verhindern.
Es liege auf der Hand, dass die Schließung von Gaststätten eine geeignete Maßnahme zur Reduzierung von Kontakten sei, urteilte das Gericht. Die bloße Einhaltung von Hygienekonzepten erscheine angesichts der Lage mit Infektionen im gesamten Landkreis nicht mehr als geeignetes effektives Mittel.
In der Abwägung mit den Rechten der Bevölkerung auf Schutz von Leben und Gesundheit trete hier die Berufsfreiheit der Gastronomen zurück, erklärte das Gericht. Der oberbayerische Landkreis Berchtesgadener Land ist der erste Landkreis in Deutschland, in dem im Herbst wieder ein Lockdown angeordnet wurde.