Bundesfinanzhof : Entscheidung zu Steuer auf Renten noch dieses Jahr
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Der Bundesfinanzhof in München soll über die Rentenbesteuerung entscheiden. Bild: Peter Kneffel/dpa
Seit 15 Jahren wird auf die Rente Einkommensteuer fällig – für jeden neuen Jahrgang etwas mehr. Schon bald will das höchste deutsche Finanzgericht entscheiden, ob das zulässig ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) will noch im laufenden Jahr über die umstrittene Rentenbesteuerung entscheiden. Das sagte BFH-Sprecher Volker Pfirrmann der „Süddeutschen Zeitung“. Wegen der Bedeutung der Angelegenheit werde es in München wohl eine mündliche Verhandlung geben – es sei denn, der Kläger widerspreche dem ausdrücklich unter Verweis auf das Steuergeheimnis. Gegen die Rentenbesteuerung hat ein Ruheständler geklagt.
Seit 2005 werden Renten zu einem wachsenden Anteil besteuert. Welcher Anteil von der sogenannten nachgelagerte Besteuerung betroffen ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentnern, die vor 2006 in Rente gingen, sind 50 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Dieser steuerfreie Anteil schrumpft für spätere Jahrgänge. Ab 2040 sollen dann gesetzliche Renten komplett besteuert werden.
Kritik an Doppelbesteuerung
Zwar werden Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Erwerbslebens zunehmend steuerfrei, doch sehen Kritiker in der Regelung eine vom Bundesverfassungsgericht verbotene Doppelbesteuerung. „Die Doppelbesteuerung der Renten führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung kleiner und mittlerer Einkommen“, sagte der Fraktionsvize der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr der „Süddeutschen Zeitung“. „Olaf Scholz muss jetzt aufwachen und von sich aus klarstellen, wie die Gefahr einer Doppelbesteuerung verhindert werden kann.“
Der BFH-Richter Egmont Kulosa hatte bereits im vergangenen Jahr die Ansicht vertreten, die Rentenbesteuerung sei verfassungswidrig, hatte die „Süddeutsche Zeitung“ damals berichtet.
Der Zeitung zufolge hat sich das Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) mit Rückgriff auf ein Sonderrecht in den Revisionsfall vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen XR33/19) eingeschaltet. Es habe damit volle Akteneinsicht bekommen und am 8. Juni in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.