Medikamente : Festpreise gelten für alle
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Die deutschen Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente gelten auch für ausländische Online-Anbieter Bild: DAPD
An die deutschen Festpreise für rezeptpflichtige Medikamente sind auch ausländische Versandapotheken gebunden. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden.
Auch Versandapotheken aus anderen EU-Ländern müssen sich an die Festpreise halten, die in Deutschland gelten. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes am Mittwochabend in Karlsruhe entschieden. Damit setzte sich eine deutsche Apothekerin gegen eine Internet-Apotheke aus den Niederlanden durch. Das höchste Richtergremium musste diese Grundsatzentscheidung treffen, weil Bundesgerichtshof und Bundessozialgericht in der Frage uneinig waren. Der Gemeinsame Senat, der nur alle paar Jahre zusammentritt, stellte sich nun auf die Seite der Karlsruher Zivilrichter (Az.: GmS-OGB 1/10).
Hätte sich das Gremium hingegen dem Bundessozialgericht angeschlossen, hätte dies voraussichtlich wenig Folgen gehabt. Denn die Bundesregierung hat auf Betreiben von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bereits eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die die deutsche Preisbindung auch für Importe aus dem Ausland festschreibt. Der Gemeinsame Senat hält dies nun aber bereits durch das geltende Arzneimittelgesetz für geregelt. Nach seiner Ansicht verstößt dies auch nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit in Europa.