Managergehälter : Im Vorstandsdschungel
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Politiker aus allen Parteien fordern einen Gehaltsdeckel für Manager, obwohl das Grundgesetz die Vertragsfreiheit garantiert. Die Eigentümer müssen über das Gehalt ihrer Angestellten entscheiden. Doch vor Wahlen zählen populistische Wirkungstreffer.
Die Debatte über Managergehälter wird nicht folgenlos bleiben. Vorstände und Aufsichtsräte müssen sich auf Eingriffe des Gesetzgebers gefasst machen, nachdem Politiker wie nie zuvor auf Manager eingedroschen haben. Den Anfang machte der Bundespräsident, ihm folgte die Bundeskanzlerin, die Phantasieabfindungen geißelte. Kurz danach stellte das halbe Kabinett Manager als Abzocker und Versager an den virtuellen Pranger, den der listige Oskar Lafontaine in Berlin Mitte aufgestellt hatte. Politiker aus allen Parteien mit Ausnahme der FDP folgten dem Chefideologen der Linkspartei und forderten ebenfalls den Gehaltsdeckel für Manager, obwohl das Grundgesetz die Vertragsfreiheit garantiert und das Aktiengesetz vorschreibt, dass die Eigentümer über das Gehalt angestellter Manager entscheiden.
Innenminister Wolfgang Schäuble ruft nach Veröffentlichung der Managergehälter, dabei hat seine Kabinettskollegin Brigitte Zypries (sie leitet das Justizressort) schon vor zwei Jahren das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetz in Kraft gesetzt. Unterdessen verlangt Hessens Ministerpräsident Roland Koch mehr Geld für Politiker, verschweigt jedoch, dass seinesgleichen steuerfinanzierte Pensionen erhalten, für die Leute in der freien Wirtschaft ein Nettovermögen von drei bis vier Millionen Euro sparen müssen. In dieser Größenordnung liegen die Brutto-Jahresgehälter der meisten Chefs der großen Dax-Gesellschaften. Damit liegen sie im internationalen Mittelfeld, wohingegen die durchschnittliche Verweildauer deutscher Vorstände mit etwa vier Jahren auffällig kurz ist.
Populistische Wirkungstreffer
Vor den Wahlen in drei Ländern spielt das alles aber keine Rolle, da zählen populistische Wirkungstreffer. In der Hitze des Wahlkampfs hat das Kabinett Erwartungen geschürt, die es kaum enttäuschen kann. Zumindest symbolisch wird die Regierung etwas gegen hohe Managergehälter unternehmen. Die Justizministerin will die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen begrenzen und die Hauptversammlung mit der Festlegung von Vorstandsgehältern beschäftigen. Darauf sollten sich Aufsichtsräte einstellen. Immerhin hat Zypries bereits die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter gegen den Willen der von ihr eingesetzten Corporate Governance Kommission erzwungen. Obergrenzen für Abfindungen wären zwar steuersystematisch unsinnig, aber rechtlich wohl möglich. Schon heute können Unternehmen die Vergütung von Aufsichtsräten nur zur Hälfte von der Steuer absetzen, und bei GmbH-Geschäftsführern vergleicht das Finanzamt das Gehalt, um einer verdeckten Gewinnausschüttung auf die Spur zu kommen. Die Erfahrung aus Amerika lehrt jedoch, dass steuerliche Grenzen kein Hindernis für hohe Abfindungen sind.
Einen Kulturwandel könnten die Pläne zur Beteiligung der Hauptversammlung bei Vorstandsgehältern bringen. Wenn künftig der Aufsichtsrat vor den Aktionären darlegen muss, warum welcher Vorstand wie viel Geld bekommt, könnte die noch oft geübte Tradition der Gleichbehandlung der Vorstände einem individuellen Urteil weichen. Warum soll ein Vorstand nicht maßgeblich an der eigenen Leistung gemessen und bezahlt werden? Die Erfahrung in Großbritannien zeigt, dass auch dadurch die Gehälter nicht sinken werden.
Paritätische Mitbestimmung sollte hinterfragt werden
Der Deutsche Corporate Governance Kodex regt einen Abfindungsdeckel von höchstens zwei Jahresbezügen an, im Falle einer Unternehmensübernahme sollen nicht mehr als drei Jahresbezüge gezahlt werden. Hingegen sieht das Aktiengesetz eine Laufzeit von Vorstandsverträgen von bis zu fünf Jahren vor. Eine wirksame Begrenzung der Leistungen verlangt die Koppelung beider Vorgänge. Dann würde allerdings ein vorzeitiges Ende der Bestellung zum Vorstand auch zum vorgezogenen Ende des Arbeitsvertrags führen. Sollen auf diesem Weg die Laufzeiten von Vorstandsverträgen verkürzt werden? Das läge nicht im Interesse des Unternehmens. Die gebräuchlichen fünfjährigen Vertragslaufzeiten haben sich bewährt, sie lassen Raum für strategische Weichenstellungen und bilden ein Gegengewicht zur Orientierung an Quartalsergebnissen. Vor allem aber stiege durch Zweijahresverträge in mitbestimmten deutschen Aufsichtsräten die Abhängigkeit von den Arbeitnehmervertretern, weil die Manager ständig für die Verlängerung ihrer Verträge werben müssten.
Die gegenseitige Abhängigkeit durch die paritätische Mitbestimmung sollte hinterfragt werden. Traditionell nimmt bei Aufsichtsratssitzungen von Dax-Konzernen auf der Kapitalseite ein überschaubarer Kreis ehemaliger oder aktiver Vorstände Platz. Ihnen gegenüber sitzt die immer gleiche Funktionärselite der Gewerkschaften. Gemeinsam stellen sie Vorstände ein und überwachen deren Geschäfte. Im jeweiligen Aufsichtsrat haben also Gewerkschaftsfunktionäre die Managergehälter mitbeschlossen, gegen die sie jetzt Stimmung machen. Auch auf der Kapitalseite verschleiert das enge Beziehungsnetz den Blick auf die Interessen der Eigentümer. Das Geflecht der im System angelegten Interessenskonflikte ist die eigentliche Herausforderung. Dieser Dschungel muss gelichtet werden.