Landwirtschaft : Männliche Küken dürfen in den Schredder
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Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland überhaupt die massenhafte Tötung männlicher Küken 2013 per Erlass verboten. Bild: dpa
Männliche Küken werden in Brüterei-Unternehmen oft vergast und geschreddert - zig Millionen im Jahr. In Nordrhein-Westfalen wurde das 2013 verboten. Doch das geht nicht so einfach, wie ein Gericht jetzt befand.
Ein Gerichtsurteil hat der von den Grünen angestrebten Agrarwende im Westen einen Strich durch die Rechnung gemacht und empört Tierschützer. Wie das Verwaltungsgericht Minden entschied, ist ein Erlass des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen, das die Tötung männlicher Küken für Eier-Erzeugung untersagt hatte, nicht rechtmäßig. Elf Brüterei-Unternehmen hatten dagegen geklagt. Für die Eier-Erzeugung ist es üblich, dass nur die weiblichen Küken am Leben gelassen werden, um sie später als Legehennen zu nutzen. Die männlichen werden bald nach dem Schlupf im Schredder getötet.
Den Richtern zufolge bedürfe es für ein Verbot einer Ermächtigungsgrundlage, die es „bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt“. Hier steht, dass Tiere nur mit vernünftigem Grund getötet werden dürfen. Das Gericht sah ihn in der wirtschaftlichen Alternativlosigkeit des Verfahrens.
Für die Ei-Erzeugung gezüchtete Hühnerrassen setzten wenig Fleisch an. Daher sind männliche Tiere als Speise-Hühner kaum geeignet. Berufung wurde zugelassen. Ohnehin sitzt der Großteil der deutschen Brütereien in Niedersachsen, wo der Agrarminister von den Grünen bisher die Praxis der Kükentötung nicht verbieten ließ.