Nach Kabinettsbeschluss : Kritik von allen Seiten an der Pflegereform
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Eine Pflegekraft kontrolliert den Blutdruck einer älteren Dame in einem Pflegeheim. Bild: dpa
Spahn spricht von einer „sauber ausfinanzierten“ Lösung, die Kassen indes sehen eine Lücke von 2 Milliarden Euro. Die Gewerkschaften halten die Tarifbindung für eine Mogelpackung – und private Heimbetreiber sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Die Pläne der Bundesregierung zur Neuausrichtung von Teilen der Altenpflege sind auf scharfe Kritik gestoßen. Die am Mittwochvormittag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe seien „unausgegoren und weit entfernt von einer echten Strukturreform“, monierte der Vorsitzender des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Zwar gebe es richtige Ansätze, etwa zur fairen Bezahlung von Pflegekräften sowie zur Begrenzung von privaten Eigenanteilen. „Der vorgesehene Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung fällt aber viel zu gering aus“, sagte der Verbandschef.
Die Regierung will die Regelungen in den Sozialgesetzbüchern dadurch ändern, dass sie das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) novelliert. Dieses soll der Bundestag noch im Juni beschließen. Der Kabinettsvorlage zufolge wird die sogenannte soziale Pflegeversicherung, die von den gesetzlichen Krankenkassen verwaltet wird, von 2022 an einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro erhalten. Zudem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht. Dadurch sollen weitere 400 Millionen Euro in die Kasse kommen. Den regulären Satz für Eltern von 3,05 Prozent will Schwarz-Rot unverändert belassen, um nicht die „Sozialgarantie“ einer Gesamtbelastung aller Sozialversicherungsbeiträge von höchstens 40 Prozent zu gefährden.
Litsch bemängelte, dass in den Vorlagen der ursprüngliche Plan fehle, den Bund für die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörige aufkommen zu lassen. Für diese Übernahme versicherungsfremder Leistungen wären jährlich rund 3 Milliarden Euro an Steuermitteln nötig gewesen. Dadurch hätte man die Pflegeversicherung „sachgerecht und nachhaltig“ entlastet, so Litsch.
„Grenzt an Etikettenschwindel“
Er kritisierte auch, dass, anders als zunächst vorgesehen, nicht alle Leistungen dynamisiert, also an die Kostenentwicklung angepasst würden. Dass die Regierung den Verzicht darauf auch noch als großen Finanzierungsbaustein verkaufe, grenze an „Etikettenschwindel“. Die gesetzlich bestimmten Leistungsbeträge legen fest, wie viel Geld die Pflegeversicherung je pflegebedürftiger Person überweist. Nach Auskunft des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind diese Beträge seit vier Jahren nicht erhöht worden.
Der Spitzenverband schätzt, dass 2022 in der Pflegeversicherung insgesamt eine Finanzierungslücke von rund 2 Milliarden Euro entstehen wird, trotz des Bundeszuschusses und der Beitragserhöhung für Kinderlose. „Eine nachhaltige Pflegefinanzierung sieht anders aus“, sagte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Gernot Kiefer. „Mit den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen ist klar, dass die neue Bundesregierung eine Reformbaustelle gewaltigen Ausmaßes erben wird.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwahrte sich gegen die Kritik. Die Dynamisierung sei keineswegs vom Tisch, sondern finde in der ambulanten und in der Kurzzeitpflege wie angekündigt statt, sagte er bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch in Berlin. So ist in der ambulanten Pflege eine Anhebung der Leistungsbeträge um 5 Prozent geplant.
Steuerzuschuss und Beitragserhöhung
Die Pflegereform, deren gesamte Finanzwirkung Spahn auf 3 Milliarden Euro bezifferte, sei „sauber ausfinanziert“, versicherte der Minister: durch den Steuerzuschuss, die Beitragserhöhung für Kinderlose und dadurch, dass die für die Dynamisierung in der stationären Betreuung gedachten Mittel zur Begrenzung der Eigenanteile eingesetzt würden. Spahn nannte das „eine runde, eine saubere Gegenfinanzierung ohne Defizite“.
Die „kleine Pflegereform“ der schwarz-roten Koalition sieht vor, dass die Versicherungen künftig neben ihrem eigenen Leistungsbeitrag auch einen Teil des Eigenanteils der Heimbewohner an den Pflegekosten übernehmen. Dieser Zuschlag hat sich in der Kabinettsvorlage gegenüber früheren Entwürfen etwas verändert. Er beträgt jetzt im ersten Jahr 5 Prozent des Eigenanteils, im zweiten 25, im dritten 45 und danach 70 Prozent. Nach zwei Jahren betrage die Entlastung der Pflegebedürftigen oder ihrer Familien rund 410 Euro im Monat, nach drei Jahren 638 Euro, rechnet das Ministerium vor.