Zukunft der Währungsunion : Keine Einigung über Bankenabwicklung - vorerst
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Die Bankenunion soll die Währungsunion stärken Bild: dpa
Kaputte Banken sollen künftig abgewickelt und nicht mit Steuergeld gerettet werden. Wie genau das geschehen soll, ist aber weiter umstritten. Europas Finanzminister haben sich erst einmal vertagt.
Eigentlich hätten sich die Finanzminister der 27 EU-Länder am Freitag einigen sollen, wie marode Banken künftig abgewickelt werden in Europa - ohne dass dafür die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Allerdings konnten sich die Minister auch nach beinahe 20 Stunden dauernden Verhandlungen bis zum Samstagmorgen nicht einigen und haben sich zunächst auf den kommenden Mittwoch vertagt.
Die Regeln zur Banken-Abwicklung sollen einmal in einen Abwicklungsmechanismus münden, der eine zentrale Säule dessen ist, was derzeit unter dem Stichwort Bankenunion auf den Weg gebracht wird. Die beiden anderen Säulen sind eine gemeinsame Bankenaufsicht und eine Einlagensicherung, wobei für Letztere noch keine konkreten Details absehbar sind.
„Ich bin zuversichtlich, dass man es schaffen kann“, äußerte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble. Der irische Ressortchef und amtierende EU-Ratsvorsitzende Michael
Noonan sagte: „Wir brauchen ein ganzes Treffen nächste Woche, es gibt keine Garantie, dass wir zu einem Abschluss kommen.“ Umstritten ist offenbar immer noch, wie konkret die Lasten verteilt werden sollen zwischen Gläubigern, Einlegern und öffentlichen Institutionen, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Dem Vernehmen nach sind sich zumal Deutschland und Frankreich (noch) nicht einig.
Unterdessen stößt die Einigung der Eurogruppe darauf, direkte Kapitalspritzen des Euro-Rettungsfonds ESM für angeschlagene Banken zu erlauben, in Deutschland auf Unmut. Die SPD kündigte an, sie werde die schon in der Nacht zum Freitag in Luxemburg vereinbarten neuen Regeln für den ESM im Bundestag ablehnen. Die Eurogruppe hatte unter anderem beschlossen, dass eine direkte Rekapitalisierung von Banken durch den ESM unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend erfolgen kann - dass der Krisenfonds also die Kosten schon erfolgter Rettungsaktionen für Banken übernehmen kann. Das Volumen für direkte Bankenhilfen des ESM soll vorerst auf 60 Milliarden Euro gedeckelt werden.
Nach der bisherigen Rechtslage darf der ESM Banken nicht direkt, also ohne Belastung für den betreffenden Staatshaushalt, rekapitalisieren. Allerdings hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) der jetzigen Neuerung schon vor einem Jahr im Grundsatz zugestimmt. Der SPD-Abgeordnete Carsten Schneider hingegen sagte, die neuen Pläne verstießen gegen deutsches Recht. „Der ESM wird jetzt schleichend in einen Bankenhaftungsfonds umgewandelt.“ Auch mehrere Vertreter der Unionsfraktion kritisierten, dass die rückwirkende Rekapitalisierung nicht ausgeschlossen wurde.
Jeder soll einen eigenen Krisenfonds aufbauen
Die geplante Abwicklungs-Richtlinie, um die es nun am Freitag und in der Nacht zum Samstag ging, ist in vielen Bestimmungen dem deutschen Restrukturierungsgesetz von 2011 nachgebildet. Sie enthält zunächst nur Regeln, die für die Abwicklung in den Mitgliedstaaten gelten sollen. Mit den Plänen für einen Abwicklungsmechanismus im Euroraum, die Binnenmarktkommissar Michel Barnier im Juli vorstellen will, haben sie also vorerst nichts zu tun. Wie bereits ausgeführt soll der Euro-Mechanismus allerdings später nach denselben Regeln funktionieren.
Laut Richtlinie sollen alle EU-Staaten, soweit noch nicht geschehen, eigene Krisenfonds zur Abwicklung von Banken aufbauen, welche die Schließung der Institute (mit-)finanzieren sollen. Für den Fall der Abwicklung einer nicht mehr lebensfähigen Bank ist vereinbart, dass in exakt festgelegter Reihenfolge deren Aktionäre, die Besitzer von Anleihen des Instituts sowie bestimmte Einleger haften müssen („Bail-In“).
Erst danach soll der Abwicklungsfonds einspringen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) spricht von einer „Haftungskaskade“. Einleger mit Ersparnissen von bis zu 100.000 Euro sollen von der Haftung komplett ausgenommen werden.
Ergänzt werden sollen die Fonds durch eine deutlich engmaschigere Überwachung der Institute durch die Behörden, die künftigen Schieflagen vorbeugen und in Krisenfällen einen schnelleren Zugriff auf das Geschäft der Institute ermöglichen sollen. So kann die Aufsicht schon zur Vorbeugung die Rückführung bestimmter Geschäftsfelder oder Umschuldungsgespräche mit Gläubigern anordnen und einen Krisenmanager einsetzen. Im Fall einer akuten Krise sollen die Behörden dann den Verkauf einer Bank, die Übertragung von Teilen auf eine Brückenbank oder auf eine „Bad Bank“ anordnen dürfen.