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Schuldenkrise : Gauck unterzeichnet ESM-Gesetz und Fiskalpakt

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Der Amtssitz des Bundespräsidenten: Schloss Bellevue

Der Amtssitz des Bundespräsidenten: Schloss Bellevue Bild: Lüdecke, Matthias

Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Euro-Rettungsfonds ESM und zum Fiskalpakt unterzeichnet. Rechtliche Folgen hat das zunächst allerdings nicht.

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          Bundespräsident Joachim Gauck hat die Zustimmungsgesetze zum Euro-Rettungsfonds ESM, zum Fiskalpakt und zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterschrieben. Das teilte das Bundespräsidialamt am Donnerstagabend mit. Rechtliche Folgen hat die Unterschrift Gaucks zunächst allerdings nicht, da der Vertrag noch nicht in Brüssel hinterlegt (ratifiziert) worden ist.

          Strittig, wie die Karlsruher Vorgaben umgesetzt werden sollen

          Die Situation im Präsidialamt ist nun die gleiche, wie wenn man einen Staubsauger kaufen will und den Kaufvertrag dafür mit nach Hause nimmt und dort unterschreibt: Sofern man den Vertrag dem Verkäufer nicht zurückgibt, ist der Effekt bis dahin null.

          Damit der ESM-Vertrag ratifiziert werden und damit völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen noch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden. Die Richter in Karlsruhe hatten in ihrem Urteil am Mittwoch die Bundesregierung aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass die Haftung Deutschlands für den ESM auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist, sofern der Bundestag nichts anderes beschließt. Auch dürfe die Schweigepflicht für ESM-Mitarbeiter nicht verhindern, dass der Bundestag ausreichend informiert wird. Noch ist strittig, wie genau Berlin diese Vorgaben umsetzen kann und will.

          ESM soll im Oktober starten

          Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, dass für eine neuerliche Befassung des Bundestages nicht der geringste Anlass bestehe. „Es steht ja im deutschen Gesetz drin, alles“, so Schäuble im ZDF. „Das Bundesverfassungsgericht sagt ja, der Vertrag ist nicht verfassungswidrig, weil es im Gesetz so geregelt ist. Es hat nur gesagt, wir sollten die deutsche Rechtslage noch einmal unseren Vertragspartnern bei der Ratifizierung formell mitteilen.“

          Der Europäische Stabilitätsmechanismus wird mit 700 Milliarden Euro an Grundkapital ausgestattet. Deutschland trägt dazu 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien bei. Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker kündigte an, er wolle den ESM am 8. Oktober starten lassen.

          Im Hauptverfahren wollen die Karlsruher Richter noch prüfen, ob das angekündigte Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen die Verfassung verstößt. EZB-Präsident Mario Draghi will Staatsanleihen kriselnder Eurostaaten am Sekundärmarkt kaufen, um deren Zinsen zu senken. Umstritten ist, ob er damit gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Druckerpresse verstößt.  Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte die Ankündigung Draghis gegen Kritik. Jede Institution habe in Europa ihre eigene Aufgabe bei der Bekämpfung der Schuldenkrise zu leisten, sagte die CDU-Chefin in Berlin.

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