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Bis Mitte 2022 : Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängert

  • Aktualisiert am

Berlin: Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht im Bundestag. Bild: dpa

Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit wird nun nochmals drei Monate länger bis Ende Juni 2022 laufen. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat wird verlängert.

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          Der Bundestag hat grünes Licht für die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen gegeben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte am Freitag, dank der Kurzarbeit sei der Arbeitsmarkt in der Corona-Krise stabil geblieben. Über drei Millionen Jobs seien gesichert worden. Dies sei teuer gewesen, aber der richtige Weg. Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit wird nun nochmals drei Monate länger bis Ende Juni 2022 laufen. Dafür stimmten bei der endgültigen Beratung im Bundestag die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Auch die Union und die Linke votierten dafür, die AfD enthielt sich.

          Mit dem Schritt sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Um Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu erhalten, reicht es damit weiter aus, wenn mindestens ein Zehntel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen ist. Auch die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten und dem siebten Monat wird verlängert. Die Höchst-Bezugsdauer wird auf 28 Monate ausgedehnt. Die Mehrausgaben für die BA werden im Gesetzentwurf auf 450 Millionen Euro beziffert. Heil sagte, die Kurzarbeit könne aber nicht ewig fortgesetzt werden. Es bestehe die Hoffnung, dass viele Unternehmen im Sommer in einer besseren Situation seien.

          Bund und Länder wollen auch die Fixkosten-Zuschüsse für Unternehmen bis Ende Juni verlängern, wie sie diese Woche beschlossen. Davon sollen Firmen profitieren, die trotz absehbarer Lockerungen in der Pandemie weiterhin einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können.

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