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Kauf von Staatsanleihen : Merkels Regierung stellt sich gegen Karlsruhe und an die Seite der EZB

Sind sich einig: Mario Draghi und Angela Merkel Bild: Getty

Über das umstrittene EZB-Kaufprogramm für Staatsanleihen wird abermals verhandelt, nun in Luxemburg. Die Position der deutschen Regierung ist brisant. Es dürfte eine heiße Woche werden.

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          Im juristischen Tauziehen um das billionenschwere Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) kommt es nächste Woche zu einer nächsten direkten Konfrontation der Kläger gegen das Programm und der Zentralbank. Für Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die vier Klägergruppen, die Notenbanker und Vertreter der Staaten zu einer mündlichen Verhandlung geladen und davor Stellungnahmen eingefordert, unter anderem von der EZB, der Bundesbank, der EU-Kommission und der Bundesregierung. In den Schriftsätzen, die der F.A.Z. vorliegen, werden schroffe Gegensätze deutlich.

          Philip Plickert
          Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in London.

          Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2017 über die vom Jahr 2015 an laufenden Staatsanleihekäufe sehr kritisch geurteilt. Es sprächen „gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen“, schrieben die Richter des Zweiten Senats. Die EZB überschreite ihr Mandat. Dazu legten die Karlsruher Richter dem EuGH einen Fragenkatalog zur Klärung vor.

          Bemerkenswert ist nun, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme die Linie der EZB weitestgehend unterstützt und dem Karlsruher Verdikt die kalte Schulter zeigt. In einer „Erklärung“, verfasst von Ulrich Häde, Rechtsprofessor an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, heißt es zwar, die expansive Geldpolitik sei „teilweise nicht unproblematisch“. Insgesamt hielten sich die Programme zum Ankauf von Wertpapieren aber „noch in den Rahmen“, den der EuGH in seinem Urteil 2016 zum OMT-Notfallprogramm auf Klagen des CSU-Politikers Peter Gauweiler und anderer festgelegt habe.

          Abschließend heißt es in der Stellungnahme der Regierung, das umstrittene Staatsanleihekaufprogramm verstoße nicht gegen Artikel 123 des EU-Vertrags (Verbot der monetären Staatsfinanzierung) und auch nicht gegen das Prinzip der begrenzen Einzelermächtigung.

          Staatspapiere für 2 Billionen Euro

          Die EZB verteidigt in ihrer Stellungnahme erwartungsgemäß die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit ihrer Beschlüsse. Auch die EU-Kommission tut dies, teils mit sehr ähnlichen Formulierungen. Sehr viel zurückhaltender und reservierter klingt die Stellungnahme der Bundesbank. Bundesbankpräsident Jens Weidmann hatte seinerzeit gegen das von EZB-Chef Mario Draghi forcierte Kaufprogramm namens PSPP gestimmt, mit dem die EZB-Spitze die damals sehr niedrige Inflation anheben wollte. Auch heute bleibt die Bundesbank kritisch.

          Zwar sei das PSPP-Programm „deutlich weniger problematisch“ als das OMT-Programm. Mit dem laufenden Programm kaufe die EZB nicht selektiv Papiere von Krisenstaaten, sondern nach einem festen Quotensystem Papiere aller Euroländer. „Dennoch sind Staatsanleihekäufe in der WWU (Wirtschafts- und Währungsunion, Anmerkung der Redaktion) aus ihrer (Bundesbank) Sicht grundsätzlich ein mit besonderen Problemen behaftetes unkonventionelles Instrument, insbesondere wenn sie einen substantiellen Umfang annehmen“, heißt es in der Stellungnahme. Seit Frühjahr 2015 hat das Eurosystem für gut 2000 Milliarden Euro Staatspapiere gekauft. Die großen Anleihekäufe machten die Zentralbanken zu den größten Gläubigern ihrer Staaten, damit gehe eine „bedenkliche“ Verflechtung von Geldpolitik und Finanzpolitik einher, moniert die Bundesbank.

          Allerdings verweist sie auf Leitplanken des laufenden Programms, „die die Gefahr einer monetären Staatsfinanzierung und fiskalischen Dominanz der Geldpolitik vermeiden helfen“ und die das Risiko einer Vergemeinschaftung von Verlustrisiken reduzierten. Dazu gehören Mindestanforderungen an die Bonität der Papiere, die Obergrenze von 33 Prozent einer Anleiheemission sowie maximal ein Drittel der Gesamtschuld eines Staates.

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