Schuldenkrise : Retten ohne Ende
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Ein zutiefst korruptes System ist angelegt
Während der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrüppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollständig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität (Artikel 34 und 35), die Räume und Archive sind unverletzlich, und alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veröffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch wählt er die Prüfer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshöfe oder gar Abgeordnete findet nicht statt.
Die Abgeordneten des amerikanischen Kongresses konnten nach der sogenannten AIG-Rettung wenigstens per Klage in Erfahrung bringen, an welche Großbanken, es handelte sich namentlich um Goldman Sachs und die Deutsche Bank, Steuergelder von über 100 Milliarden Dollar geflossen waren; die Bundestagsabgeordneten werden keine vergleichbare Information erhalten. Im ESM-Vertrag ist ein zutiefst korruptes Begünstigungssystem angelegt.
Wenn das Gericht den Vertrag passieren lässt, muss es rote Linien hinausschieben
Unter allen Kautelen stößt dieses Geheimhaltungsgebot verfassungsrechtlich auf die größten Bedenken, weil es nicht nur das Haushaltsrecht des Parlaments entleert, sondern auch evident dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widerspricht. Selbst wer die Rettungspolitik bejaht, wird keine Notwendigkeit für einen rechtsfreien Raum erkennen, in dem unvorstellbare Summen geheim an einzelne Banken und Staaten gezahlt werden, während jede kleine Behörde der Öffentlichkeit über jeden Cent ihrer Mittelverwendung Rechenschaft schuldet. Die Geheimhaltung wirkt auf die beschränkte Beschlusskompetenz zurück, weil der Bundestag die näheren Konditionen der Rettungsprogramme und insbesondere die Zahlungsempfänger nicht kennt.
Lässt das Bundesverfassungsgericht den ESM-Vertrag passieren, muss es rote Linien, die es in früheren Urteilen gezogen hat, abermals hinausschieben. Das wäre bedauerlich, denn ausweislich der vielen tausend Verfassungsbeschwerden sind es ja nicht nur jüngere Menschen, die in unzähligen Internetforen die drohende Transformation der europäischen Demokratien in eine von der Finanzindustrie beherrschte Plutokratie befürchten.
Vielmehr besteht die Gefahr eines Systemwechsels durchaus. Negative wirtschaftliche Folgen einer Verwerfung des ESM-Vertrags wie sie vom Bund in der mündlichen Verhandlung noch für eine bloße Verzögerung beschworen wurden, dann aber nicht eintraten, sind nicht zu befürchten. Die Mitgliedstaaten könnten den vorübergehenden Rettungsschirm prolongieren oder andere, verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, statt mit dem ESM ein auf ewig angelegtes Herrschaftsinstrument der Exekutive zu schaffen.
Update: Die Rolle des Rechnungshofs
Der Sprecher des Bundesrechnungshofs weist darauf hin, dass entgegen der Aussage von Stefan Homburg eine externe Kontrolle des ESM durch die Rechnungshöfe stattfindet.
Artikel 30 des Vertrags sieht einen Rechnungsprüfungsausschuss vor. Ihm gehören fünf Mitglieder an. Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit, die Regelkonformität, die Leistung und das Risikomanagement des ESM im Einklang mit internationalen Prüfungsstandards. Der Gouverneursrat macht den Jahresbericht des Board den Parlamenten zugänglich. Initiiert durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes, wurde dies aufgenommen.