Früherer Verfassungsrichter Di Fabio :
„Notfalls ist Deutschland zum Euro-Austritt verpflichtet“

Von
Joachim Jahn
,
Berlin
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Die EZB-Großbaustelle: Am Zaun hat ein von der Zentralbank bestellter Künstler einen Pinocchio gesprüht.

Monetäre Staatsfinanzierung ist verboten. Verletzt die EZB das Verbot, muss das Verfassungsgericht notfalls einen Austritt aus der Währungsunion in die Wege leiten. Das steht in einem Gutachten des früheren Verfassungsrichters Di Fabio, das der F.A.Z. vorliegt.

Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten. Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Bundesverfassungsrichter und Europarechtler Udo Di Fabio in einem Gutachten, das der F.A.Z. vorliegt. Der Rechtswissenschaftler, der in Karlsruhe für das Europarecht zuständig war, hat im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen die juristischen Grenzen einer Währungs- und Wirtschaftsunion untersucht.

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