Die Zentrale der EZB in Frankfurt Bild: Wonge Bergmann
Die Europäische Zentralbank darf grundsätzlich Staatsanleihen kaufen, um die Währungsunion zu erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) darf notfalls grundsätzlich Staatsanleihen kaufen, um die Währungsunion zu retten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Dienstag in Luxemburg entschieden (hier geht es zur Mitteilung des Gerichts). Das besonders in Deutschland umstrittene Programm „Outright Monetary Transactions“ (OMT) der Notenbank aus dem Jahr 2012 sei rechtmäßig, urteilten die Richter.
„Das Programm überschreitet nicht die währungspolitischen Befugnisse der EZB und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten“, teilte der Gerichtshof mit.
Das EZB-Verfahren
Worum dreht sich das Verfahren?
Im Kern geht es um eine Rede des EZB-Präsidenten Mario Draghi aus dem Sommer 2012. Damals befand sich die Währungsunion in einer turbulenten Situation und Draghi erklärte während einer Veranstaltung in London: „Die EZB ist bereit, im Rahmen ihres Mandats alles zu tun, was nötig ist, um den Euro zu retten.“ Wenig später beschloss die EZB, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern in akuter Finanznot zu kaufen. Dieses Kaufprogramm mit dem Namen „Outright Monetary Transactions“ (OMT) ist Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH.
Wie lautet die zentrale Frage?
Allein die Ankündigung des OMT-Programms reichte, um die Märkte zu beruhigen. Das räumen sogar Kritiker ein. Gebrauch machen musste die EZB von dem Programm bislang nie. Und mittlerweile läuft ohnehin ein viele Milliarden Euro umfassendes Anleihekaufprogramm („QE“), was noch unwahrscheinlicher macht, dass wirklich einmal OMT-Käufe stattfinden. Kritiker werfen der Notenbank jedoch vor, sie habe mit dem Beschluss zum theoretisch unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschritten. Die EZB habe sich „massiv in die Wirtschaftspolitik eingemischt, für die sie keine Kompetenz hat“, urteilt der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek. „Sie hat gezielt die Finanzierungsbedingungen der Krisenstaaten erleichtert, indem sie – ökonomisch betrachtet – den Gläubigern dieser Staaten eine kostenlose Kreditausfallversicherung angeboten hat.“
Und warum sind Staatsanleihekäufe durch die EZB so umstritten?
Kritiker sagen, die EZB finanziere so letztlich Staatsschulden mit der Notenpresse. Das mache die Notenbank abhängig von den jeweiligen Staaten und das gefährde ihre Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen. Zudem lähme es die Reformbereitschaft, wenn sich Staaten darauf verließen, dass es notfalls die EZB richten werde.
Was sagt das Bundesverfassungsgericht dazu?
Das höchste deutsche Gericht kam im Februar 2014 zu dem Schluss, die EZB habe mit dem OMT-Beschluss ihre Kompetenzen überschritten, da sie laut EU-Vertrag keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben dürfe. Zudem verstoße der OMT-Beschluss gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten. Karlsruhe gab das Thema zur Klärung jedoch an den EuGH.
Was bedeutet das Urteil für das laufende QE-Kaufprogramm?
Zunächst einmal nichts. Denn die Luxemburger Richter entscheiden nicht über das rund 60 Milliarden Euro im Monat umfassende Kaufprogramm ( „Quantitative Lockerung“ oder englisch „Quantitative Easing/QE“), das seit dem 9. März dieses Jahres läuft. Allerdings: Sollte sich der EuGH den OMT-Beschluss für legal halten, würde er der EZB zumindest rechtlich Rückenwind geben für die derzeit durchgeführten Käufe.
Konkret ging es um den EZB-Beschluss aus dem Herbst des Jahres 2012, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euroländern mit Finanzierungsschwierigkeiten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. In der Praxis wurde (OMT) allerdings nie genutzt. Allein die Ankündigung beruhigte die Märkte.
Das Urteil dürfte der EZB Rückenwind für das im März begonnene und monatlich rund 60 Milliarden Euro umfassende Anleihekaufprogramm geben. Die Euro-Währungshüter wollen damit die niedrige Teuerungsrate innerhalb der Währungsunion anheben und die Konjunktur ankurbeln.
Spannend wird nun sein, wie das Bundesverfassungsgericht darauf reagiert. Die obersten deutschen Richter hatten die Klage - für viele überraschend - zur Vorabentscheidung nach Luxemburg überwiesen. Zuvor hatten sie erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EZB-Entscheidung geäußert (das Urteil ist hier nachzulesen).
Videografik
: Die Anleihekäufe der EZB erklärt
Videografik: Die Anleihekäufe der EZB erklärt
Video: afp
Quelle: ala./dpa
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Urteil aus Luxemburg: EZB darf riskante Staatsanleihen kaufen
Urteil aus Luxemburg
EZB darf riskante Staatsanleihen kaufen
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Die Europäische Zentralbank darf grundsätzlich Staatsanleihen kaufen, um die Währungsunion zu erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
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