Euro-Krise : Kurze Geschichte der Euro-Rettung
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Die Rettungspolitik für den Euro begann im Mai 2010 Bild: dapd
Seit mehr als einem Jahr müht sich die europäische Politik, den Euro zu retten. Neben den Rettungsschirmen gibt es viele Maßnahmen zur Stabilisierung: Ein Überblick.
Die Rettungspolitik für den Euro begann im vergangenen Mai, als zunächst Griechenland Kredite in Höhe von 110 Milliarden Euro für drei Jahre gewährt wurden. Dafür gab es keine neue Behörde, es handelte sich um bilaterale Kredite. Der Internationale Währungsfonds (IWF) übernahm 30 Milliarden Euro, der Rest wurde unter den damals solventen Euro-Ländern aufgeteilt. Der deutsche Anteil betrug 22,4 Milliarden Euro, die als Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgereicht werden. Der Bund bürgt dafür.
Nur wenige Tage danach hatten aber auch andere Euro-Staaten (Portugal, Spanien, Irland) Probleme, so dass die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder am 7. Mai 2010 einen Rettungsschirm für die gesamte Eurozone einrichteten. Es entstand die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF), die Kredite an alle Euro-Staaten ausgeben darf, allerdings nur bis Mitte 2013. Der EFSF kann bis zu 440 Milliarden Euro ausleihen. Deutschland bürgt zunächst für bis zu 119 Milliarden Euro. Zu den Rettungsmaßnahmen gehören außerdem der „Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus“ (EFSM) in Höhe von 60 Milliarden Euro, der durch den EU-Haushalt besichert wird, und ein Beitrag des IWF in Höhe von 250 Milliarden Euro. Insgesamt umfasst der Rettungsschirm damit 750 Milliarden Euro. Irland nimmt die Hilfe des Schirms im November 2010 in Anspruch, Portugal im Mai 2011.
Im März 2011 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU, nach Auslaufen von EFSF und EFSM einen dauerhaften Rettungsschirm zu schaffen, der „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ (ESM) heißen soll. Er wird über eine Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro verfügen, wovon 80 Milliarden aus Bareinlagen der Euro-Staaten stammen sollen. Deutschland soll hier über fünf Jahre verteilt 22 Milliarden Euro einzahlen. Der Rest wird über Bürgschaften abgesichert. Der ESM wird „in Ausnahmefällen“ auch auf dem Primärmarkt eingreifen dürfen, also Staatsanleihen von Regierungen kaufen. Für die Schaffung des ESM wurden die EU-Verträge geändert.
Deutschland bürgt für 211 Milliarden Euro
Der EFSF, der ja noch für zwei weitere Jahre läuft, bekam in der Zwischenzeit das Problem, dass er nicht über die volle Kreditsumme von 440 Milliarden Euro verfügen kann, weil nicht alle daran beteiligten Euro-Länder das benötigte AAA-Rating haben. Um die 440 Milliarden komplett verwenden zu können, wurde vereinbart, die Garantiesumme auf bis zu 780 Milliarden Euro zu erhöhen. Deutschland bürgt damit nun für 211 Milliarden Euro. Dem hat am Mittwoch das Bundeskabinett zugestimmt.
Nachdem klar wurde, dass Griechenland mehr Kredite braucht, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe am 21. Juli ein zweites Hilfsprogramm für das Land in Höhe von 109 Milliarden Euro (einschließlich eines noch nicht bezifferten Anteils des IWF). Diesmal soll das Geld nicht aus bilateralen Krediten, sondern aus dem ESFS stammen. Die Zinsen werden gesenkt, die Laufzeiten verlängert, auch für Portugal und Irland.
Außerdem erhielten der EFSF und sein Nachfolger ESM neue Kompetenzen: Sie dürfen nun vorbeugend tätig werden, Finanzinstitutionen in Ländern außerhalb des Rettungsschirms stützen und alte Staatsschulden auf den Sekundärmärkten aufkaufen. Der französische Präsident Sarkozy sah den EFSF / ESM nach diesen Beschlüssen auf dem Weg zu einem Europäischen Währungsfonds. Den neuen Kompetenzen hat das Bundeskabinett am Mittwoch zugestimmt.
Nationalen Haushalte werden in Brüssel begutachtet
Kredite gab es für Griechenland, Portugal und Irland nur gegen Sparauflagen. Parallel dazu kaufte die Europäische Zentralbank auf den Märkten immer wieder Anleihen von bedrängten Euro-Ländern auf, um deren Zinslast zu senken.
Schließlich gibt es einige Initiativen, um die Haushalte überall im Euro-Raum zu sanieren und die Wettbewerbsfähigkeit der 17 Länder zu heben. Dazu gehört das bereits in Kraft getretene „Europäische Semester“, bei dem die nationalen Haushalte vor Verabschiedung von der EU-Kommission begutachtet werden. Noch nicht verabschiedet ist eine Neufassung des Stabilitätspakts, die unter anderem schneller und automatischer zu Sanktionen für Defizitsünder führen soll. Bundeskanzlerin Merkel hat einen „Euro-Plus-Pakt“ durchgesetzt, in dem die Staats- und Regierungschefs etwa Renten- oder Finanzsektorreformen verabreden wollen.
Schließlich tritt Frau Merkel gemeinsam mit Sarkozy dafür ein, eine Wirtschaftsregierung in der Euro-Zone zu gründen, worunter mindestens zwei Gipfeltreffen im Jahr verstanden werden. Eurobonds wurden bisher nicht eingeführt. Zuletzt haben sich neben der Bundesregierung auch Frankreich und EU-Währungskommissar Rehn gegen sie ausgesprochen.