Defizitbußen : Brüssel verschont Spanien und Portugal
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Spanische und europäische Flagge im Einklang: Die Kommission verschont die EU-Defizitsünder vorerst. Bild: dapd
Erst nach den spanischen Wahlen will sich die Kommission wieder mit den Haushaltssündern in der EU befassen. Bis dahin werden wohl keine Sanktionsverfahren eingeleitet.
Die EU-Kommission hat die Entscheidung über mögliche Bußgelder gegen Spanien und Portugal wegen anhaltend hoher Haushaltsdefizite verschoben. Die Brüsseler Behörde erklärte am Mittwoch, sie werde sich erneut „Anfang Juli mit der Situation dieser beiden Mitgliedstaaten“ befassen. Damit wurde der Beschluss auf die Zeit nach den Neuwahlen in Spanien verschoben, die für den 26. Juni angesetzt sind.
Am Mittwoch schlug die Kommission dem Rat der Mitgliedstaaten lediglich vor, in beiden Fällen „eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits 2016 beziehungsweise 2017 zu empfehlen“, wie es in einer Mitteilung hieß. Dafür müssten „notwendige Strukturmaßnahmen“ ergriffen und alle zusätzlichen Budgetgewinne für die Defizit- und Schuldenreduzierung eingesetzt werden. Nach den EU-Regeln darf die Neuverschuldung eines Staates nicht über drei Prozent der Wirtschaftsleistung liegen.
Brüssel hatte bereits 2009 Defizitverfahren gegen Spanien und Portugal eingeleitet. Nach der Frühjahrsprognose der Kommission hatte Madrid im vergangenen Jahr ein Haushaltsdefizit von 5,1 Prozent. Für dieses Jahr erwartet Brüssel 3,9 Prozent und für das kommende Jahr 3,1 Prozent. Bei Portugal sieht die Lage besser aus: Nach 4,4 Prozent 2015 würde Lissabon dieses Jahr mit 2,7 Prozent wieder im grünen Bereich liegen und im kommenden Jahr noch 2,3 Prozent Haushaltsdefizit aufweisen.
Im Defizitverfahren kann die Kommission bei anhaltenden Verstößen zunächst Bußgelder von jährlich 0,2 Prozent der Wirtschaftsleistung des betroffenen Landes verhängen, später auch bis zu 0,5 Prozent zusätzlich. Staaten, die Mittel aus den EU-Strukturfonds erhalten, droht zudem die vorübergehende Aussetzung dieser Unterstützung. Die Strafmaßnahmen können von den Mitgliedstaaten nur mit qualifizierter Mehrheit verhindert werden.