Einschätzung der EU-Kommission : Fiskalpakt hat nur begrenzte Auswirkungen
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Noch ist der Euro nicht gerettet: In der EU-Kommission heißt es, dass für „automatisierte“ Defizitverfahren eine Vertragsänderung unentbehrlich ist Bild: Reuters
Kanzlerin Angela Merkel hatte den auf dem EU-Gipfeltreffen beschlossenen „Fiskalpakt“ als Durchbruch zu einer Stabilitätsunion gefeiert. Tatsächlich aber dürften sich die Auswirkungen in Grenzen halten.
Der auf dem EU-Gipfeltreffen am Freitag beschlossene „Fiskalpakt“ von voraussichtlich 26 EU-Staaten hat in der Substanz wohl nur begrenzte Auswirkungen. In der EU-Kommission hieß es am Montag, der von den 26 Staaten geplante zwischenstaatliche Vertrag sei im Konfliktfall rechtlich unwirksam, soweit er dem bestehenden Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU) widerspreche. Das bestehende Gemeinschaftsrecht habe immer Vorrang vor einem völkerrechtlichen Vertrag. Anders als von der Bundesregierung angestrebt, erfolgen EU-Defizitverfahren damit auch künftig nur teilweise „quasi automatisch“. Sowohl die Einleitung des Verfahrens bei Überschreiten des Maastrichter Referenzwerts von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als auch die Verhängung besonders schwerer Sanktionen gegen einen Defizitsünder erfordert de facto wie bisher eine Zustimmung des Ministerrats mit qualifizierter Mehrheit.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte im Vorfeld des Gipfels für eine Änderung von Artikel 126 AEU mit dem Argument geworben, dieser Artikel sei der „Flaschenhals“, der den praktisch automatischen Ablauf von Defizitverfahren verhindere und die Möglichkeit eröffne, Sanktionen gegen Haushaltssünder zu verhindern. In der Bundesregierung hatte es immer wieder geheißen, ein Aushebeln des Stabilitätspakts wie 2003 durch Deutschland und Frankreich dürfe sich nie mehr wiederholen.
Der „Flaschenhals“ bleibt eng
Auf dem Brüsseler Gipfel scheiterte die Vertragsänderung am britischen Widerstand. Artikel 126 AEU bleibt damit unverändert bestehen. Stattdessen verpflichteten sich die Euro-Staaten und (voraussichtlich) alle anderen EU-Staaten außer den Briten, die in Artikel 126 festgelegten Regeln für das Defizitverfahren in einem zwischenstaatlichen Vertrag wie folgt zu ändern: „Sobald die Kommission festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat die Drei-Prozent-Schwelle überschritten hat, erfolgen automatisch Konsequenzen, es sei denn, die Mitgliedstaaten sprechen sich mit qualifizierter Mehrheit dagegen aus.“ Dasselbe solle für alle folgenden Stufen des Defizitverfahrens gelten.
Die 26 Staaten verpflichten sich damit, auf allen Stufen des Verfahrens Sanktionsvorschläge der Kommission gegen ein Land nur mit qualifizierter Mehrheit aufhalten zu wollen. Die Bundesregierung hatte am Freitag argumentiert, damit gelte für die Teilnehmer am zwischenstaatlichen Vertrag das von ihr angestrebte quasi-automatische Verfahren. In der EU-Kommission hieß es nun, der Vertrag der 26 sei inhaltlich zwar zu begrüßen, weil die Länder sich damit zu mehr Haushaltsdisziplin verpflichteten. Dieser zwischenstaatliche Vertrag sei aber nur wirksam, soweit er dem fortbestehenden Vertrag nicht widerspreche. Konkret bedeutet das, dass für die Einleitung eines Defizitverfahrens oder die Verhängung besonders schwerer Sanktionen weiterhin eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten erforderlich ist. Der von Berlin beanstandete „Flaschenhals“ bleibt also bestehen.
Hilfsvehikel Sekundärrecht
EU-Währungskommissar Olli Rehn bedauerte am Montag, dass nicht alle 27 Mitgliedstaaten der Vertragsänderung zugestimmt haben. Rehn gab aber zu verstehen, dass die Haushaltsaufsicht in beträchtlichem Maß auch über die Änderung des Sekundärrechts, also von Verordnungen und Richtlinien verschärft werden könne. Zum Teil sei dies bereits geschehen, sagte Rehn mit Blick auf die neuen Regeln zum verschärften Stabilitätspakt, die an diesem Dienstag in Kraft treten. Für mehrere Zwischenstufen des Defizitverfahrens, auch für bestimmte Arten von Sanktionen, ist darin die Regel einer umgekehrt qualifizierten Mehrheit schon festgeschrieben.
Rehn verwies weiter auf seine im November vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge für eine abermals verschärfte Haushaltsaufsicht. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch andere auf dem Gipfel beschlossene Selbstverpflichtungen, etwa die Einführung einer nationalen Schuldenbremse, ließen sich auf dem Wege des Sekundärrechts konkretisieren, sagte Rehn. „Automatisierte“ Defizitverfahren bedürften aber der Vertragsänderung.
Regierungserklärung am Mittwoch
Auf der Grundlage des nunmehr gültigen verschärften Pakts drohen Belgien, Zypern und Malta Sanktionen, weil sie den in den laufenden Verfahren beschlossenen Zeitplan möglicherweise nicht einhalten können. Malta sollte den Referenzwert von drei Prozent des BIP in diesem Jahr wieder unterschreiten, Belgien und Zypern im kommenden Jahr. Ähnliches gilt für die Nicht-Euro-Staaten Polen und Ungarn, die aber keine Sanktionen befürchten müssen. Rehn sagte, alle betroffenen Länder hätten ihre Haushaltspläne in den vergangenen Wochen nachgebessert. Die Kommission müsse die Veränderungen prüfen und werde über Sanktionen erst im Januar entscheiden.
In Berlin kündigte Regierungssprecher Steffen Seibert derweil an, Bundeskanzlerin Angela Merkel werde an diesem Mittwoch eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen des EU-Gipfels abgeben. Die Ergebnisse des Treffens in Brüssel wurden von der CDU-Führung begrüßt. Es handele sich um einen „großen Schritt“ in Richtung einer „Stabilitätsunion“, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe.