EFSF-Hilfsfonds : Ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Regierungen
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Der EFSF-Fonds ist als vorübergehende Einrichtung bis 2013 gedacht. Bild: dpa
Der vom Bundestag gebilligte Hilfsfonds EFSF findet juristisch außerhalb der bisherigen EU-Verträge statt. Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen.
Rechtlich gesehen finden die Hilfsprogramme für den Euro außerhalb der bisherigen EU-Verträge statt. Der Hilfsfonds EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität), dessen Reform der Bundestag am Donnerstag billigte, ist eine Gesellschaft nach Luxemburger Recht, weil er in dem Großherzogtum seinen Sitz hat.
Eigentümer sind die Länder des Euroraums, er beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den beteiligten Regierungen. Der Fonds ist als vorübergehende Einrichtung bis 2013 gedacht. Den Änderungen des EFSF-Rahmenvertrages, die nun vorgenommen werden, muss jedes beteiligte Land zustimmen, in der Regel durch Regierung und Parlament.
Mitte 2013 soll dann der permanente Hilfsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) seine Arbeit aufnehmen. Er wird ebenfalls in Luxemburg seinen Sitz haben, wird aber diesmal durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Euro-Staaten gegründet, um seinem dauerhaften Charakter gerecht zu werden.
EU-Verträge sollen um kleinen Zusatz ergänzt werden
Die Gründung des ESM muss formal von den beteiligten Ländern ratifiziert werden, was in der Regel wieder die Zustimmung der Parlamente erforderlich macht. Für den ESM sollen allerdings auch die EU-Verträge um einen kleinen Zusatz ergänzt werden, damit er eine europarechtliche Grundlage hat. Das erfordert sogar eine Ratifikation in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Nichts zu tun haben EFSF und ESM mit der Diskussion über größere Änderungen der EU-Verträge, die derzeit geführt wird. Hier geht es um die Frage, ob die EU-Institutionen (vor allem die EU-Kommission) mehr Rechte erhalten sollen, um die Wirtschafts- und Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten besser zu überwachen und anzugleichen.
Dazu wäre wohl die Übertragung von weiteren Kompetenzen nach Brüssel notwendig, was nur mit einem aufwendigen Verfahren möglich wäre. Es besteht unter anderem aus der Einberufung eines Konvents und einer Regierungskonferenz, gefolgt von Ratifikationen in allen Mitgliedstaaten. All das würde vermutlich Jahre in Anspruch nehmen.