Abwicklungsfonds : EU plant geringere Beiträge für kleine Banken
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Volksbanken und Sparkassen können aufatmen. Bild: dpa
Die EU-Kommission kommt Sparkassen und Volksbanken entgegen: Sie sollen in den Abwicklungsfonds für den Euroraum weniger einzahlen müssen. Die Kritik an der Beitragsbemessung verstummt dennoch nicht.
Kleine Banken sollen zum geplanten Abwicklungsfonds für den Euroraum geringere Summen beitragen als zunächst geplant. Mit diesem Vorschlag trägt die EU-Kommission teilweise dem Widerstand der Bundesregierung Rechnung. Diese hatte gegen die ursprüngliche Brüsseler Absicht protestiert, einen erheblichen Teil der Abgabe nach für alle Institute gleichen Kriterien, also ohne Rücksicht auf ihre Größe und ihr Risikoprofil, zu berechnen.
In einem internen Arbeitspapier, das der F.A.Z. vorliegt, schlägt die Brüsseler Behörde für kleine Institute Ausnahmen von der sonst vorgesehenen Berechnungsmethode vor. Banken mit einer Bilanzsumme (abzüglich Eigenkapital und gesicherten Kundeneinlagen) von weniger als 100 Millionen Euro sollen demnach im achtjährigen Einzahlungszeitraum von 2016 an nur 5000 Euro jährlich beitragen, für Banken mit einer Bilanzsumme von weniger als 200 Millionen Euro sollen 10.000 Euro fällig werden, für jene mit Bilanzsummen von je weniger als 300 Millionen Euro ist ein Beitrag von 15.000 Euro vorgesehen.
Diese Ausnahmeregelung kommt den kleineren deutschen Sparkassen und Volksbanken entgegen, die geltend gemacht hatten, dass sie wegen ihres Risikoprofils so gut wie sicher nie auf den Fonds zugreifen müssen. Mit diesem Argument hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) beim Treffen der EU-Finanzminister im Juni gefordert, kleine Banken ohne systemisches Risiko sollten „gar keine oder nur geringe Beiträge“ zahlen.
Ausnahmen von den Ausnahmen sind vorgesehen
Die EU-Kommission sieht allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme vor: Wenn ein Institut ein besonders riskantes Geschäftsmodell hat, sollen die allgemeinen Beitragsregeln angewandt werden. Darin ist eine Gewichtung der Beiträge nach Risikoprofil der Institute vorgesehen. Diese soll allerdings geringer ausfallen als zunächst geplant. Für Banken mit einer Bemessungsgrundlage über 300 Millionen Euro schlägt die Kommission in ihrem Papier als generelle Kalkulationsgrundlage einen Sockelbetrag vor, der nach für alle Institute gleichen Kriterien, nämlich den Verbindlichkeiten der Banken, berechnet wird.
Dieser soll nur um einen Risikofaktor zwischen 0,8 und 1,2 korrigiert werden. Ursprünglich war von einer erheblich stärkeren Differenzierung nach Risikoprofil die Rede gewesen. Wonach sich das Risiko der Banken im Einzelnen bemisst, wird anhand zahlreicher Detailkriterien festgelegt. Vor allem Länder wie Frankreich und Spanien, deren Banken teilweise eine schwache Kapitalbasis und ein hohes Risikoprofil aufweisen, hatten sich gegen eine ausgeprägte Differenzierung nach Risiko gewehrt. Der Abwicklungsfonds war im Frühjahr als letzter Teil der Bankenunion beschlossen worden. Er soll von 2016 an binnen acht Jahren von den Instituten auf zuletzt 55 Milliarden Euro gefüllt werden.
Im September soll der endgültige Vorschlag vorliegen
Die EU-Gesetzgeber hatten zwar grundsätzlich beschlossen, dass die Beiträge der einzelnen Banken danach bemessen werden sollen, wie risikoreich ihr Geschäftsmodell ist, wie stark sie also beispielsweise im Investmentbanking tätig sind. Dieser Entscheidung lag die Überlegung zugrunde, dass ein Institut umso eher auf den Fonds zurückgreifen muss, je mehr Risiko es eingeht. Der Umfang der Risikogewichtung war aber offengeblieben; die EU-Kommission will ihren endgültigen Vorschlag dazu im September vorlegen.
Umstritten bleibt, wie die Kommission das Risikoprofil der Institute im Einzelnen definiert. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) kritisierte, dass die Behörde Staatsanleihen „trotz der Erfahrungen mit Griechenland“ weiterhin mit einem Risiko von null einstufe. Dies bedeute, dass Banken mit einem hohen Bestand an Staatsanleihen weniger zahlen müssen als Institute, die Kredite an Unternehmen und Privatpersonen vergeben.
Der Linken-Europaabgeordnete Fabio De Masi sprach sich dafür aus, das Risikoprofil als einziges Kriterium heranzuziehen. Die weiterhin geplante Sockelkomponente der Abgabe sei „widersinnig und zu hoch“. Das Geschäftsvolumen einer Bank sei grundsätzlich kein sinnvolles Kriterium und anfällig für Bilanzkosmetik.