
Das missbrauchte Steuerrecht
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Ein Fall für eine Übergewinnsteuer? Benzinpreise sind ein beliebtes Aufregerthema Bild: dpa
Neue Lasten für einzelne Branchen, Gaskunden und Erben: Die Union kann es stoppen – und sollte es.
Wenn du denkst, es geht im Steuerrecht nicht mehr schlimmer, kommt der Gesetzgeber und zeigt, dass dies doch möglich ist. Wie so etwas läuft, lässt sich in diesen Tagen gut beobachten. Seit Wochen berät die Koalition über das Jahressteuergesetz 2022, das ist ein unübersichtliches Dies und Das, ein Konvolut aus Steuerrechtskorrekturen, die sich aus Gerichtsurteilen, europäischen Vorgaben und anderen Notwendigkeiten ergeben. Hinzu kommt zuweilen Wünschenswertes, für das sich auf einmal eine politische Mehrheit abzeichnet. Bei so viel Stoff geht zuweilen selbst Brisantes unter. Was etwa trocken als „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwert-ermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021“ angekündigt wird, kann bedeuten, dass Erben deutlich mehr versteuern müssen, weil das Mietshaus der Eltern sprunghaft mehr wert ist.
Dazu später mehr. Denn der Wahnsinn geht weiter. Da schiebt das Bundesfinanzministerium kurzfristig zwei Vorlagen hinterher, die steuerpolitischen Sprengstoff enthalten. Mit der einen sollen Unternehmen, die Geschäfte mit Öl, Erdgas, Kohle oder Raffinerien machen, einen „Energiekrisenbeitrag“ leisten – so wie es in Brüssel verabredet worden ist. Allerdings mit einem gewichtigen Unterschied: Denn der dort beschlossene Solidaritätsbeitrag erfolgt als Steuer. Die Neuregelung wird dem Jahressteuergesetz angeflanscht, um die Sache zu beschleunigen. Eine gründliche Beratung im Parlament wird damit erschwert. Die Sache wird mit anderen Themen vermengt. Der Zeitdruck kommt erschwerend hinzu.
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