
Kommentar : Strafen wirken
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Hartz IV soll vor dem Fall ins Bodenlose schützen. Doch haben Empfänger auch die Pflicht die Abhängigkeit schnellstmöglich zu beenden. Auch Strafen erfüllen hierbei ihren Zweck.
Strafen bringen junge Erwerbslose dazu, schneller eine Arbeit aufzunehmen. Diese Daten der Bundesagentur für Arbeit lenken eine bisweilen verquer laufende Debatte in die richtigen Bahnen. Das Arbeitslosengeld II – früher Sozialhilfe genannt und im Volksmund als „Hartz IV“ bekannt – stellt einen wichtigen Pfeiler des deutschen Sozialstaats dar.
Die Solidarleistung aus Steuermitteln schützt Langzeitarbeitslose vor dem Fall ins Bodenlose und befriedet damit die Gesellschaft – Amerika kennt so etwas nicht. Gerne vergessen wird jedoch, dass die Empfänger verpflichtet sind, die Abhängigkeit aus eigener Kraft schnellstmöglich zu beenden. Gerade für junge Hartz-IV-Bezieher gilt: Jeder Tag Arbeitslosigkeit ist einer zu viel. Um „Hartz-Karrieren“ zu vermeiden, ist eine rasche Beschäftigung entscheidend und angesichts der guten Arbeitsmarktlage auch realistisch.
Erst am Ende der Kette steht die Sanktion. Wer mutwillig Termine im Jobcenter versäumt oder zumutbare Tätigkeiten ablehnt, bekommt folgerichtig vorübergehend weniger Geld. Wie die Untersuchung der Arbeitsagentur belegt, rechnen viele Betroffene beim nächsten Mal nach, ob sie sich ihr Verhalten leisten können.