
Kommentar : Einfach unvorstellbar
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Wer einen Konzern auf sich zuschneidet, wird auch zur Verantwortung gezogen. Vielleicht reift bei Anton Schlecker ja noch die Erkenntnis, dass er auch strafrechtlich Verantwortung übernehmen muss.
Der Schlecker-Prozess bringt sie wieder zusammen. Angeklagt ist der Familienunternehmer Anton Schlecker, der lange nicht wahrhaben wollte, wie schlecht es um sein Lebenswerk stand. Im Publikum sitzen einige seiner ehemaligen Mitarbeiterinnen, Schlecker-Frauen hat man sie genannt. Mehr als 23.000 haben mit dem Zusammenbruch der Drogeriemarktkette vor fünf Jahren ihren Arbeitsplatz verloren. Der Familienclan Schlecker lebte in seiner eigenen Welt.
Mehr als 1 Million Euro Handwerkerkosten für die Eigentumswohnung von Sohn Lars, 58.072 Euro für eine Reise nach Antigua? Diese Summen soll Anton Schlecker laut Anklage verschoben haben, sie übersteigen das Vorstellungsvermögen der Schlecker-Frauen. Sein Anwalt streitet alle Vorwürfe ab. Als eingetragener Kaufmann habe Schlecker mit seinem Geld tun und lassen können, was er wolle. Die Argumentation ist zweischneidig.
Wer eine Konzernstruktur auf die eigene Person zuschneidet, muss damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Mit dem Insolvenzverwalter hat sich Schlecker aber schon auf eine Zahlung geeinigt. Vielleicht reift die Erkenntnis ja noch, dass er auch strafrechtlich Verantwortung übernehmen muss.