
Strafe für Autohersteller : Deutsche Schlüsselindustrie in schlechtem Licht
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Mitarbeiter im BMW-Werk Leipzig arbeiten in der Montage des i8. Bild: dpa
Hätte die EU-Kommission alle ihre ursprünglichen Vorwürfe nachweisen können, hätte sie mit Sicherheit ein viel höheres Bußgeld verhängt. Dennoch bleibt es ein Politikum, dass sich VW, BMW und Daimler systematisch abgesprochen haben.
Es scheint offensichtlich zu sein: Wenn die EU-Kommission Bußgeld in hoher dreistelliger Millionenhöhe verhängt, werden sich die betroffenen Kartellbrüder schwer danebenbenommen haben. Umso mehr dürfte das gelten, wenn es sich um deutsche Autokonzerne handelt, welche die Abgasreinigung in ihren Fahrzeugen abgesprochen haben. Doch so einfach ist es nicht. Das jetzt abgeschlossene EU-Kartellverfahren gegen VW, BMW und Daimler verschließt sich einer allzu holzschnittartigen Betrachtung. Längst steht nicht mehr der ursprünglich mitunter erhobene Vorwurf im Raum, die Autobauer hätten gemeinsam die Abgasreinigung manipuliert. Auch den Verdacht, es habe zwischen den Unternehmen Preisabsprachen gegeben, hat die Kommission vor einiger Zeit fallen gelassen.
Hätte sie all diese Vorwürfe nachweisen können, hätte sie mit Sicherheit Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt. Freilich bleibt es ein Politikum, dass sich die drei deutschen Vorzeigeunternehmen systematisch abgesprochen haben. Die Selbstverständlichkeit, mit der sie das über viele Jahre getan haben, wirft ein wenig schmeichelhaftes Licht auf die deutsche Schlüsselindustrie schlechthin. Wenn der Kommissionsbefund stimmt, dass die Absprachen vor allem Innovationen in der Abgasreinigung verhindern sollten, spricht das nicht für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
Dennoch dürfte der Fall am Ende vor allem wegen einer kartellrechtlichen Besonderheit in Erinnerung bleiben. Erstmals haben die EU-Wettbewerbshüter ein Kartell sanktioniert, das nicht auf Preisabsprachen oder die Aufteilung der Märkte zielte, sondern allein auf eine abgestimmte technische Entwicklung von Produkten.
Die Kommission argumentiert nicht zu Unrecht, dass solche Absprachen den unternehmerischen Erfolg zulasten der Verbraucher beeinflussen. Dass sie aber den Unternehmen einen Abschlag von 20 Prozent auf die Bußgeldhöhe gewährt hat, lässt Unsicherheit über die eigenen neuen Beurteilungsmaßstäbe erkennen. Es wäre eine große Überraschung, würden diese neuen Maßstäbe nicht noch gerichtlich geprüft werden.