Kommentar : Angst vor einem Urteil
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EZB-Präsident Mario Draghi Bild: AP
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der EZB-Kritiker abgelehnt. Daraus folgt: Die monetäre Staatsfinanzierung geht weiter. Und die billionenschwere Bilanz der EZB, Leitzinsen nahe null und Negativzinsen sind die neue „Normalität“.
Mit der Ablehnung der Eilanträge der EZB-Kritiker bleibt sich das Bundesverfassungsgericht treu. Deutschlands höchstes Gericht rügte zwar mit starken Worten die Politik der Europäischen Zentralbank. Doch in der Hauptsache verwies es an den Europäischen Gerichtshof.
Die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat, sie betreibe mit dem Kauf von Staatsanleihen monetäre Staatsfinanzierung, finanziere also im übertragenen Sinn mit der Notenpresse hoch verschuldete Staaten der Währungsunion und werde so zum größten Gläubiger der Mitgliedsländer, meinte das Verfassungsgericht vor zwei Monaten, als es den Mut für ein Urteil nicht aufbrachte. Da ist es nur logisch, nun auch die Eilanträge abzulehnen, damit sich Deutschland weiter am strittigen zweiten Anleiheprogramm der EZB beteiligen kann.
Der EuGH dürfte wie schon beim Streit über das erste Kaufprogramm den Kurs der EZB im Einklang mit den Verträgen sehen. Was folgt daraus? Zehn Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise gibt es trotz Hochkonjunktur keine Rückkehr zur normalen Geldpolitik. Die auf fast fünf Billionen aufgeblasene Bilanz der EZB, Leitzinsen nahe null und Negativzinsen sind die neue „Normalität“.